Gebührenänderung bei der Fleischbeschau


 
Am 1. November 2018 erhebt der Landkreis Pfaffenhofen für die Fleischbeschau durch amtliche Tierärzte höhere Gebühren.

(ir) Wie das Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, ändern sich ab 1. November 2018 die Fleischbeschaugebühren. „Jede Kreisverwaltungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, die Fleischbeschaugebühren für ihr Gebiet kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben. Eine vor kurzem durchgeführte Überprüfung zeigte auf, dass eine Anpassung der Gebühren unumgänglich ist“, so Ursula Gerle-Müller vom Sachgebiet Gesundheitlicher Verbraucherschutz am Landratsamt.



Ab 1. November werden daher bei Hausschlachtungen von den amtlichen Tierärzten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung folgende Beträge pro Tier eingehoben: Schwein/Ferkel 25,50 Euro, Rind/Kalb 28,50 Euro, Schaf/Ziege 17 Euro, Einhufer 42 Euro, andere Paarhufer 27 Euro, Gehegewild (ohne Schwarzwild) 26 Euro, Wildschwein im Gehege 33 Euro, erlegtes Haarwild (ohne Schwarzwild) 18,50 Euro, erlegtes Schwarzwild 26 Euro und Hasen und Kaninchen 11 Euro. Die Gebühr für die gesonderte Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen beträgt 10 Euro.