Änderung des Waffenrechts


 
Strafverzicht bei Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen und Munition.

(ir) Durch die Änderung des Waffenrechts soll die Zahl illegal zirkulierender Waffen verringert werden. Deshalb wurden kürzlich die waffenrechtlichen Vorschriften geändert und ein für ein Jahr befristeter Strafverzicht bei der Abgabe von unerlaubt besessener Waffen und Munition eingeführt. Darauf hat jetzt das Landratsamt Pfaffenhofen hingewiesen.

Dazu Wolfgang Koch, der Leiter des Sachgebiets „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im Landratsamt Pfaffenhofen: „Das Gesetz enthält nunmehr unter anderem eine auf ein Jahr befristete Amnestieregelung. Wer unerlaubt Waffen und/oder Munition besitzt, hat bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben, ohne wegen des illegalen Erwerbs und Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Wir raten den Betroffenen, diese Amnestieregelung zu nutzen, zumal die Abgabe solcher Waffen gebührenfrei ist.“



Diese Frist sei eine Chance für alle, die sich unerlaubt besessenen Waffen und Munition entledigen möchten.

Das Landratsamt Pfaffenhofen weist zugleich auf einige wichtige Regelungen hin. So ist das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr möglich, um die Amnestie in Anspruch nehmen zu können. „Die Straffreiheit gilt nur, wenn dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße nicht bekannt gegeben worden ist oder die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe noch nicht entdeckt worden ist“, so Wolfgang Koch.

Das Landratsamt teilt weiterhin mit, dass auch Inhaber von Waffenbesitzkarten, die legal besessene Schusswaffen nicht mehr benötigen, diese Waffen ebenfalls – unter Vorlage der Erlaubnisurkunden – bei der Waffenbehörde oder bei den Polizeidienststellen abgeben können.

„Wir empfehlen, vorab mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung dazu einen Termin zu vereinbaren“, so Wolfgang Koch. Zudem wird ausdrücklich geraten, bei der Abgabe von Waffen und Munition darauf zu achten, dass die Schusswaffen stets entladen sind. Während des Transports müssen Waffen und Munition getrennt voneinander in verschlossenen Behältnissen und damit nicht zugriffsbereit transportiert werden.



Für weitere Auskünfte oder Terminvereinbarungen zur Abgabe von Waffen stehen bei der Unteren Waffenbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
• Gerlinde Reisner, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 93
• Tobias Furtmayr, Telefonnummer (08 44 1) 27-3 63
• Annemarie Abeltshauser, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 44
• Wolfgang Koch, Telefonnummer (0 84 41) 27-2 40

Siehe auch: Wer hat noch Waffen daheim?