Wohnbaugenehmigungen steigen weiter


 
Bautätigkeit im Landkreis Pfaffenhofen weiter auf hohem Niveau: Zahl der Baugenehmigungen im 1. Halbjahr 2017 weiter gestiegen.

(ir) Die Bautätigkeit im Landkreis Pfaffenhofen nimmt weiter zu. Das belegen die Ergebnisse der Statistik für das erste Halbjahr 2017, die Abteilungsleiterin Karola Mayer vorlegt:
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes haben im ersten Halbjahr 2017 1.160 Bauanträge und sonstige Verfahren, wie zum Beispiel Nutzungsänderungen, Bauvoranfragen, Kiesabbauanträge etc. registriert. Dies bedeutet eine Zunahme um 149 Bauverfahren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, was einer Steigerung um 14,74 Prozent entspricht“, führt die Abteilungsleiterin aus. Zum Vergleich: Im 1. Halbjahr 2010 waren es 740 Anträge. Die Zahl der Verfahren hat in sieben Jahren um 56,65 Prozent zugenommen.

Die häufigste Bauform bei Wohngebäuden ist, wie in den Vorjahren, das Einfamilienhaus mit 280 Verfahren im 1. Halbjahr 2017. Insgesamt wurden bis zur Jahresmitte 2017 591 Wohnbauvorhaben (1. Halbjahr 2016: 543), 131 Nebengebäude (1. Halbjahr 2016: 132), 63 landwirtschaftliche Bauten (1. Halbjahr 2016: 46), 134 industrielle und gewerbliche Bauten (1. Halbjahr 2016: 140) und 34 öffentliche Bauten wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Sportstätten (1. Halbjahr 2016: 44) eingereicht. Die Zahl der sonstigen Baumaßnahmen stieg die Zahl im 1. Halbjahr 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 von 469 auf 549 Vorhaben. Es wurden 133 Bauvoranfragen gestellt. 125 Anträge liefen im Freistellungsverfahren.



„Die Statistik und die vielen Baustellen im Landkreis zeigen, dass die Bautätigkeit im Landkreis weiter sehr hoch ist“, so der Stellvertreter des Landrats Anton Westner. Die Gründe dafür sind vielfältig: Der Landkreis Pfaffenhofen liegt inmitten der Ballungsräume München, Augsburg, Regensburg und Nürnberg und in direkter Nachbarschaft zur Großstadt Ingolstadt. Er gehört zu den Wachstumsregionen in Bayern mit hoher Wirtschaftskraft. Die Bevölkerung wächst stetig. Vorausberechnungen gehen davon aus, dass im Jahr 2030 im Landkreis Pfaffenhofen 138.800 Menschen leben. Das entspricht einer Zunahme in 15 Jahren um 14.700 Einwohner. „Die Entwicklung der letzten Jahre wird sich also voraussichtlich fortsetzen, sofern die Rahmenbedingungen gleich bleiben“, so Westner.

Allerdings lasse sich nicht jeder Bauwunsch ohne rechtliche Hindernisse verwirklichen. Nachverdichtung, die Entwicklung von kleinen Ortsteilen, Ortsrandlagen und die Berücksichtigung von Nachbarbelangen werfen oft komplexe rechtliche Fragen auf. Manches Bauvorhaben muss etliche auch rechtliche Hürden überwinden, bevor es genehmigt werden kann, verlautet es aus dem Landratsamt.

Das Bauamt ist für die Anforderungen durch steigende Fallzahlen und komplexe Sachverhalte gut gerüstet: Ein fünftes Bauteam wurde im Herbst 2016 eingerichtet, die Zuständigkeiten im Bauamt zu Beginn dieses Jahres neu geregelt: Für jede Gemeinde gibt es einen gleichbleibenden Ansprechpartner für rechtliche und bautechnische Fragen. Gut bewährt hat sich auch der sog. Bearbeitungstag: Am Mittwoch bleibt das Bauamt für Externe geschlossen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben so die Gelegenheit, sich ganz auf die Fallbearbeitung zu konzentrieren“, betont die Abteilungsleiterin Karola Mayer. Diesen Tag nutzen die Bauteams, um Vorgänge abzuschließen und vor allem, um Genehmigungen fertig zu stellen. 434 Mal (1. Halbjahr 2016: 361) wurde eine Baugenehmigung beantragt; 636 Baugenehmigungen wurden im 1. Halbjahr erteilt (1. Halbjahr 2016: 572 Baugenehmigungen). Die Zahl der erteilten Baugenehmigung stieg um 11,19 Prozent.



Damit die Bearbeitung zügig erfolgen kann, hat das Bauamt folgende Hinweise für Bauwillige:

• Bauantragssteller sollten sich überlegen, wann sie mit dem Bau beginnen möchten und rechtzeitig mit den Planungen beginnen. Dazu gehört es, sich über notwendige Unterlagen zu informieren.
• Vor Einreichen des Bauantrags sollten die Unterlagen mit dem Planfertiger auf Vollständigkeit geprüft werden.
• „Wenn das Bauamt Unterlagen nachfordern muss, führt das häufig zu Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens“, so Karola Mayer. Möglicherweise strittige Punkte (Außenbereichslage, Lärm- und Geruchsbelästigung, Baumbestand oder Artenschutz) können auch vorweg mit der Gemeinde und dem Landratsamt geklärt werden. Hierfür eignet sich häufig das Vorbescheidsverfahren.

Auskunft erhalten Interessenten bei der Gemeinde und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes im Landratsamt.

Anton Westner: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes haben wie ich größtes Verständnis dafür, dass jeder Bauwillige seine Pläne schnell umsetzen möchte. Tatsächlich und rechtlich ist das nicht immer einfach. Das Bauamt berät bei Problemen und wendet die Rechtsvorschriften soweit vertretbar im Sinne der Bauwerber an. Selbstverständlich stehe ich für Ihre Anliegen auch persönlich zur Verfügung. Termine im Rahmen der Bürgersprechstunden können mit meinem Vorzimmer unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-2 05 jederzeit vereinbart werden. Pauschale Kritik am Bauamt ist unsachlich und unfair. Ich weise diese mit aller Deutlichkeit zurück“.