Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2018 das Landespflegegeldgesetz beschlossen.
(ir) Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 und höher mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten demnach 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr. „Die Antragstellung ist einfach und jederzeit möglich. Personen, die im Kalenderjahr 2020 erstmals Landespflegegeld für das Pflegegeldjahr 2019/2020, also vom 1. Oktober 2019 bis 30.September 2020, bereits beantragt haben oder noch beantragen, erhalten die erste Zahlung ab Oktober 2020“, so Siegfried Emmer, Leiter des Sachgebiets Soziales am Landratsamt Pfaffenhofen. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld keine steuerpflichtige Einnahme und es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
Die Antragsformulare liegen in der Servicestelle des Pfaffenhofener Landratsamts und in der Regel in den Rathäusern im Landkreis aus. Bei Fragen stehen Siegfried Emmer unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 40 sowie per E-Mail an