Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung



Neue Regelungen für Außengastronomie, Kino, Fitnessstudios, kulturelle Veranstaltungen und Sport.

(ir) Nach Erteilung des Einvernehmens des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat der Landkreis Pfaffenhofen eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab Donnerstag, 27. Mai 2021 nun weitere Öffnungsschritte erlaubt sind.

Die für die Zulassung von weiteren Öffnungsschritten erforderlichen Rahmenkonzepte sind zu beachten:



Außengastronomie
Für die Kontaktnachverfolgung ist weiterhin eine Dokumentation der Besucher erforderlich, die Testpflicht entfällt. Eine vorherige Reservierung ist nicht mehr erforderlich.

Kino, Theater, Konzert- beziehungsweise Opernhäuser
Die Öffnung ist zulässig. Eine Testpflicht besteht nicht. Für die Kontaktnachverfolgung ist die Dokumentation der Besucher erforderlich.



Fitnessstudios
Für den Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, die Testpflicht entfällt. Auch hier ist für die Kontaktnachverfolgung eine Dokumentation der Besucher erforderlich.

Kulturelle Veranstaltungen
Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel und mit festen Sitzplätzen ist für bis zu 250 Besucher möglich. Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind im Freien zulässig. Touristischer Reisebusverkehr ist zulässig. Der Außenbereich von medizinischen Thermen darf geöffnet werden.
Proben von musikalischen und kulturellen Laien- und Amateurensembles sind zulässig. Eine Dokumentation der Daten der Teilnehmer ist erforderlich.



Sport
Es gelten folgende Regelungen:
Im Innenbereich + kontaktfreier Sport:
Gruppen von bis zu zehn Personen ohne Test.
In Fitnessstudios ist Sport nach Terminbuchung möglich, eine Testpflicht besteht nicht mehr.
Im Innenbereich und Kontaktsport: Bislang noch nicht möglich.
Im Außenbereich und kontaktfreier Sport: In Gruppen von bis zu 25 Personen ohne Test.
Im Außenbereich und Kontaktsport: In Gruppen von bis zu 25 Personen ohne Test.



Sportveranstaltungen
Sind mit bis zu 250 Zuschauern unter freiem Himmel und mit festen Sitzplätzen zulässig. Eine Dokumentation der Daten der Teilnehmer ist erforderlich.

Freibäder
Der Besuch ist nach vorheriger Terminbuchung zulässig, eine Testpflicht entfällt. Eine Dokumentation der Besucher ist erforderlich.