Ungeimpfte und Nichtgenesene müssen gemeldet werden



Die Einrichtungsbezogene Impflicht beginn heute. 

(ir) Seit heute, Mittwoch, 16. März 2022 sind alle medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt bei ihnen tätige Personen, die weder als vollständig geimpft, noch als genesen gelten und auch kein plausibles ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorlegen, zu melden.



Die Benachrichtigung soll über das digitale Meldeprogramm „BayImNa“ erfolgen. Weitere Informationen finden alle betroffenen Einrichtungen und Unternehmen unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-zur-einrichtungsbezogenen-impfpflicht/.