Vorsichtsmaßnahmen wegen Schweinepest


 
Landratsamt stärkt Vorsorge gegen die Afrikanische Schweinepest.

(ir) Um die Bemühungen zu unterstützen, eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Landkreis Pfaffenhofen zu verhindern, hat der Landrat folgende Maßnahmen verfügt. „Zum Schutz der Nutztierbestände vor der hochansteckenden Tiererkrankung unterstützt das Landratsamt die Jägerschaft in ihrem präventiven Vorgehen“, so Landrat Martin Wolf.

1. Zur effektiven Reduktion der Wildschweinbestände wird ab sofort auf Antrag Nachtzieltechnik zugelassen. Hierfür bestehen verschiedene Voraussetzungen, insbesondere eine Begründung, dass trotz eines bestehenden und angewandten Schwarzwildkonzeptes keine ausreichende Verringerung der Schwarzwildbestände gelungen ist und dies gerade durch die Verwendung von Nachtzieltechnik geändert werden könnte. Die Zulassung erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre. Jäger können sich hierzu ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde (UJB) am Landratsamt beraten lassen. Tobias Furtmayr steht Ihnen gerne für alle Fragen unter der Rufnummer (0 84 41) 27-3 63 oder nach Terminvereinbarung persönlich im Landratsamt zur Verfügung.



2. Wer die von der Staatsregierung am 19. Dezember 2017 ausgelobte Abschussprämie von 20 Euro für jeden erlegten Frischling, gleich ob männlich oder weiblich, jeden weiblichen Überläufer und jede Bache, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig ist, in Anspruch nehmen möchte, kann sich die Abschusszahlen auf seinen Streckenlisten zum Ende des Jagdjahres am 1. April bei der UJB bestätigen lassen. Dies wird bei der Beantragung der Prämie über den BJV erforderlich sein. Die Prämie soll dann rückwirkend auf den 19. Dezember 2017 ausbezahlt werden.

3. Zur fachgerechten Entsorgung von erlegtem Schwarzwild, das nicht der Vermarktung zugeführt wird, werden vom Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der UJB geeignete, strategische Stellen im Landkreis ermittelt, an denen man im Bedarfsfall Konfiskatbehälter aufstellen könnte. So soll eine Verbreitung über Kadaver verhindert werden.



Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit 2007 aus Georgien über das Baltikum nach Westen aus. Obwohl versucht wurde, durch die Einrichtung von Sperrzonen eine Ausbreitung zu verhindern, kam es 2017 zu einem Auftreten der Seuche in der Tschechischen Republik. Die Gefahr der ASP liegt darin, dass sie auf Hausschweine übergreifen kann und dort immer tödlich verläuft. Je geringer die Schwarzwildbestände sind, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verbreitung der Tierseuche. Eine Übertragung auf den Menschen ist übrigens ausgeschlossen.