Schrobenhausens Bürgermeister äußert sich zu Corona-Bestimmungen für Bayern.
Unsere Redaktion erreichte das „Blitzlicht der Woche“ von Schrobenhausens Bürgermeister Karlheinz Stephan, das nachfolgend veröffentlicht wird:
„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab Montag, 27. April 2020 gilt jetzt die von der Staatsregierung angeordnete Maskenpflicht in ganz Bayern. Das gilt ausdrücklich auch für die Wochenmärkte. Immerhin positiv ist, dass die ersten zarten Schritte zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit für Verkaufsflächen bis zu 800 Quadratmeter ab Montag greifen. Und damit einhergehend beginnt jetzt natürlich der Große ‚Run‘ auf die sogenannten ‚Community-Masken‘, damit man an den Lockerungen der Verbote auch teilhaben kann. Damit stellt sich dann auch die Frage: ‚Wo bekomme ich jetzt auf die Schnelle eine Maske her?‘
Einer Empfehlung des bayerischen Städte- und Gemeindetages folgend wird die Stadt keine von sich aus organisierten Einkauf- und Verteilaktionen tätigen, auch wenn das nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern verstanden und akzeptiert wird. Aber auch in der Corona-Krise ist das allgemeine Haushaltsrecht nicht außer Kraft gesetzt und es gilt das sogenannte Konnexitätsprinzip: ‚Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen.‘
Der Staat erlässt die Allgemeinverfügungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Die Kommunen unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Das ist vor Ort primär das Landratsamt in seiner Eigenschaft als Staatsbehörde und in seiner Schnittstellenfunktion zur ‚kommunalen Familie‘ vor Ort. Und die Städte, Märkte und Gemeinden tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Maßnahmen ‚von Oben‘ auch unten an der Basis ankommen, bekannt und verstanden werden und letztlich umgesetzt werden.
Die Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken gehören nicht zu den Aufgaben der Städte, Märkte und Gemeinden. Von der Staatsregierung kommt auch die explizite Verlautbarung, dass dafür die Bürgerinnen und Bürger in eigener Verantwortung tätig werden sollen und dass das auch ohne größeren Aufwand möglich ist.
Zumindest wollen wir Ihnen aber die notwendigen Informationen geben, an welchen Stellen Sie sich diese ‚Community-Masken‘ besorgen können:
Gewerbliche Anbieter sind alle örtlichen Apotheken (solange der Vorrat reicht), außerdem die Firma Bürocenter Reich und die Firma Starringer Bekleidung GmbH. Dankenswerter Weise gibt es auch schon private Initiativen, die solche Masken auf ehrenamtlicher Basis produzieren und abgeben. Auf den Wochenmärkten in der Innenstadt am heutigen Samstag und am kommenden Donnerstagwerden solche selbstgenähten Masken abgegeben werden.
Sollte es noch weitere gewerbliche Verkaufsstellen oder private Initiativen geben, von denen wir noch keine Kenntnis haben, bieten wir gerne an, diese zu kommunizieren, wenn sie uns gemeldet werden. Wir werden diese Bezugsquellen in einer Liste zusammenstellen und auf der städtischen Homepage veröffentlichen. Das ist es, was wir dazu beitragen können, dass sich Alle kurzfristig mit Masken versorgen können.
Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass auch Tücher oder Schals, welche Mund und Nase bedecken, ausreichende Maßnahmen sind, um Bußgelder im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zu vermeiden.
Alle nötigen Informationen und weitere Ausführungsverfügungen, die in den nächsten Tagen noch aufschlagen werden, finden Sie auf unserer Homepage unter: www.schrobenhausen.de
In diesem Sinne verbleibe ich mit der Bitte um Ihr Verständnis und mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
Karlheinz Stephan, Erster Bürgermeister“
Ab Montag, 27. April 2020 gilt für Schrobenhausen eine neue Hotline-Telefonnummer. Sie erreichen das „Corona-Sorgentelefon“ dann unter der Nummer (0 82 52) 9 02 44.