Corona-Regelungen in den städtischen Museen



Aktuell gelten in den Ingolstädter Museen geänderte Coronaregeln.

(ir) Während der roten Ampelphase gelten in den städtischen Museen folgende 2G-Regelungen:

Zugang:
• Zugang nur für Geimpfte und Genesene (ab 12 Jahren, unter 12 Jahren genügt der Nachweis der Testung in den Schulen). Der Nachweis ist immer zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
• Zugang für Schüler im Klassenverbund im Rahmen des Unterrichts ohne Nachweis möglich
• Ausnahme: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen (mit vollständigen Namen und Geburtsdatum), können PCR-Test vorlegen



Maskenpflicht:
Besucher eine FFP2-Maske; 6 bis 17 Jahre eine medizinische Maske;