Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/regionalreporterde |
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
(ir) Deshalb wird darauf hingewiesen, dass an folgenden Tagen
• Allerheiligen (1. November 2023),
• Volkstrauertag (19. November 2023)
• Buß- und Bettag (22. November 2023)
• Totensonntag (26. November 2023) jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
und am Heiligen Abend (24. Dezember 2023) von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.
Darunter fallen zum Beispiel Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere.
Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.
Meistgelesene Nachrichten
- Polizeibekannter sticht in Dönerladen zu
- Straßenbaustelle in Ingolstadt dauert länger als erwartet
- Lebensgefährlich Verletzter verstirbt im Krankenhaus
- Straße in Ingolstadt wird wegen Baumaßnahme zur Einbahnstraße
- Autobahn nach Unfall mit Wildschwein gesperrt
- Schwerer Betriebsunfall in Ölverarbeitungsbetrieb
- Andere genieren sich in dem Alter: Exhibitionist belästigt Frau vor Friedhof
- Randalierer an der B16 – Polizei sucht Zeugen
- Polizei meldet Todesfall
- Straßensperrung und Umleitung wegen Bundeswehrübungen
Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/regionalreporterde |