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Pflegegrad statt Pflegestufe


 
(ir) Künftig gibt es statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Sie gelten ab dem nächsten Jahr.

Dabei gilt auch: Je höher die Beeinträchtigungen aufgrund gesundheitlicher Schädigungen und damit verbunden der Bedarf an personeller Unterstützung, desto höher ist der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. „Zunächst ist aber wichtig, dass jeder, der Ende 2016 Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, diese auch ab 2017 mindestens in gleicher Höhe bekommt“, betont Ulrich Resch, Direktor von der AOK in Ingolstadt. Dafür sorgen die Bestandsschutzregeln – kein Pflegeleistungsempfänger wird schlechter gestellt. Für die Umstellung auf Pflegegrade zum Ende des Jahres müssen die Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, keinen neuen Antrag stellen. Die AOK kümmert sich und teilt den Pflegebedürftigen ohne erneute Begutachtung ihren neuen Pflegegrad mit.



„Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen bekommen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad“, erklärt Resch. Das heißt zum Beispiel: Statt Pflegestufe 1 bekommen sie dann den Pflegegrad 2. Versicherte, bei denen zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde – klassischer Weise fällt darunter die Demenz –, erhalten den übernächsten Pflegegrad, zum Beispiel: Der heutige Pflegestufe-1-Leistungsbezieher erhält dann künftig den Pflegegrad 3.

Weitere Informationen zu Pflegegraden und was sich sonst noch zum Jahreswechsel in der Pflegeversicherung ändert, gibt es bei Irmtraud Maikow von der AOK in Ingolstadt unter der Rufnummer (08 41) 93 49-2 25 oder in jeder anderen AOK-Geschäftsstelle.

Internet-Tipp: www.aok.de./bayern/psg2