Stressfrei durch den Zoll: Tipps für Reisende in der Urlaubszeit



Sommer, Sonne, gute Laune - damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne böse Überraschungen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten.

(ir) Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten wie beispielsweise den Kanarischen Inseln und den französischen Übersee-Departements, mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.



Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Augsburg Ute Greulich-Stadlmayer appelliert an alle Reisenden: „Es ist ratsam, sich vorab im Netz unter www.zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.“



Grundsätzlich gilt: Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro. Waren, für die eine besondere Mengengrenze wie beispielsweise für Tabakwaren oder Alkohol gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.



Finger weg von Verbotenem! Für Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die gegebenenfalls unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländischen Kulturgütern, bestimmten Lebens- und Arzneimitteln sollte man ganz die Finger lassen. Hier drohen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen.



Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel wie beispielsweise Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.





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