Staatsanwaltschaft wegen verspäteter Unfallmeldung eingeschaltet

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Ein Pkw-Lenker verursachte einen Unfall und teilte ihn erst verspätet der Polizei mit.

(rr) Ein 41-jähriger Autofahrer aus dem östlichen Landkreis Eichstätt war am späten Freitagabend, 20. September 2024, auf der Staatsstraße 2392 von Denkendorf kommend in Richtung Dörndorf unterwegs.



Als er gegen 23:15 Uhr den Kreisverkehr auf Höhe des Gewerbegebiets Denkendorf in der STraße „An der Römersäule“ verließ und geradeaus in Richtung Dörndorf weiterfahren wollte, verlor der Pkw-Lenker aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über seinen Wagen.



Der 41-Jährige kam im weiteren Verlauf mit seinem Pkw nach links auf die Gegenfahrbahn und anschließend von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Zaun und brachte sein Auto schließlich bei einem kleinen Baum zum Stehen.



„Der dabei verursachte Sachschaden beläuft sich insgesamt auf rund 50.000 Euro“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizeiinspektion.



Und er fügte hinzu: „Der Unfallverursacher kümmerte sich sogleich um die Bergung seines eigenen Fahrzeuges, jedoch nicht um die Verständigung des Geschädigten.“



Da bei der Beilngrieser Polizei die Mitteilung über den Unfall erst mit deutlich zeitlicher Verzögerung erfolgte, muss nun der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Unfallverursacher selbst wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Prüfung vorgelegt werden.



Die Polizeiinspektion Beilngries weist darauf hin und bittet die Beteiligten eines Verkehrsunfalls, dass sie umgehend den Unfall bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle telefonisch mitteilen, um von vorneherein weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.





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