56-Jähriger muss in Arrestzelle warten, bis Friseurladen schließt

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Nachdem ein Mann einen Platzverweis der Polizei nicht befolgte, wurde er in Sicherheitsgewahrsam genommen.

(ir) Trotz eines ausgesprochenen Hausverbots betrat am Montagnachmittag ein 56-jähriger Mann aus Eichstätt einen Friseursalon in der dortigen Westenstraße. Nach mehrmaliger Aufforderung des Friseurs, das Geschäft zu verlassen, kam der 56-jährige dieser Aufforderung nicht nach.



Um sein Hausrecht durchzusetzen, verständigte der Inhaber die Polizei. Da der alkoholisierte Beschuldigte einem von den Beamten ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkam, wurde er gleich in Gewahrsam genommen.



„Die Zelle durfte erst wieder verlassen, nachdem das Friseurgeschäft geschlossen hatte“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizeiinspektion.



Und er fügte abschließend hinzu: „Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet.“





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