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Nach einem Wildunfall mit einem Anhänger-Gespann wurde ein Fahranfänger bei der Polizei vorstellig, doch für seine Auto-Anhänger-Kombination hat er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.
(rr) Am Samstagabend, 12. Oktober 2024, war ein 20-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt mit seinem Anhänger-Gespann auf der Kinderdorfstraße in Eichstätt unterwegs und hatte dort gegen 21:00 Uhr einen Wildunfall.
Den Unfall meldete er der Polizei zunächst vorbildlich per Telefonanruf. Daraufhin kam der Mann zur Eichstätter Polizeidienststelle, um von den Beamten den Schaden aufnehmen zu lassen.
Dort stellen die Polizisten allerdings fest, dass am dem Auto ein Anhänger gezogen wird, der in Kombination mit dem Pkw des Mannes die Fahrerlaubnisklasse „BE“ erfordert. Doch diese Fahrerlaubnis hat der 20-Jährige nicht.
„Folglich musste der Mann ohne seinen Anhänger wieder nach Hause fahren“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizeiinspektion.
Und er fügte abschließend hinzu. „Gegen ihn wurde nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in die Wege geleitet.“
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