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Ein Mann muss sich wegen „Trunkenheit im Verkehr“ und „Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis“ vor der Justiz verantworten.
(ir) Zwei aufmerksame Passanten bemerkten am Samstagnachmittag gegen 16:45 Uhr einen 49-jährigen Mann aus dem westlichen Landkreis Kelheim dabei, wie er auf einem Supermarktparkplatz an der Straße „Weiherwiesen“ in Münchsmünster sein Auto abstellte und anschließend torkelnd zum Einkaufen ging.
Die Zeugen verständigten deshalb die Polizei und der gemeldete Mann wurde anschließend von einer Streifenbesatzung der Geisenfelder Inspektion einer Kontrolle unterzogen. Dabei schlug den Beamten eine deutliche Alkoholfahne entgegen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem 49-Jährigen dann einen Wert von über 2,1 Promille. Die Streifenpolizisten ordneten daher bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme an, der er sich umgehend unterziehen musste.
„Zudem stellte es sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion.
Und er fügte abschließend hinzu: „Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.“
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