22-Jähriger missachtet Vorfahrt


 
Ein Autofahrer hielt sich nicht an die „Rechts vor links“-Regel, stieß mit einer Pkw-Lenkerin zusammen und verletzte sich dabei.

(ir) Ein 22-jähriger Lagerist aus dem Landkreis Kelheim fuhr am Freitagabend mit seinem VW Golf auf der Manchinger Röntgenstraße in nördliche Richtung. An der Kreuzung mit der Otto-Hahn-Straße gilt die Vorfahrtsregelung „Rechts vor links“. Dort übersah der Golf-Fahrer gegen 21:20 Uhr einen von rechts kommenden Suzuki Grand Vitara und stieß mitten auf der Kreuzung mit ihm zusammen.



Dabei wurde der Golf-Fahrer leicht an der Schulter verletzt. Er musste jedoch nicht in ein Krankenhaus verbracht werden. Die Unfallgegnerin, eine 41-jährige Pflegefachkraft aus dem Landkreis Pfaffenhofen, blieb bei dem Unfall unverletzt. Beide Fahrzeuge waren nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der bei dem Unfall entstandene Gesamtschaden beläuft sich laut Polizei auf fast 15.000 Euro.