Alkoholfahrt mit Folgen

(ir) Wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung muss sich ein Weicheringer verantworten.

Ein 19-Jähriger fuhr an Heiligabend gegen 23:20 Uhr mit seinem Auto auf der Weicheringer Straße in Richtung B16. Aufgrund Alkoholkonsums und zudem mit überhöhter Geschwindigkeit kam er in einer Linkskurve auf die Gegenfahrbahn, touchierte anschließend die Leitplanke und kollidierte mit einem entgegenkommenden Auto.
Beide Fahrzeuge wurden stark beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Der Unfallfahrer wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt, der Unfallgegner blieb unverletzt.