(ir) Gleich doppelten Erfolg brachte die Kontrolle zweier Radfahrer
im Ingolstädter Nordostviertel.
Die beiden 17- und 22-jährigen
Ingolstädter, die dem Polizeibeamten bereits bekannt waren, hatten am Montag
gegen 11:00 Uhr einen Radweg in der Goethestraße in falscher Richtung befahren.
Der Ältere war sichtbar alkoholisiert und hatte Schürfwunden. Ein Alkoholtest
ergab 1,9 Promille. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet
zudem ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Im Fall des
17-Jährigen stellte sich heraus, dass das Fahrrad, mit dem er unterwegs war,
nicht sein eigenes ist. Der junge Mann räumte ein, das Fahrrad „gefunden“ zu
haben. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Der Eigentümer muss noch ausfindig
gemacht werden. Gegen den 17-Jährigen wird nun wegen Verdacht des Diebstahls
ermittelt.br>
In Bezug auf den betrunkenen Radfahrer weist die
Polizei darauf hin, dass auch Radfahrer eine Obergrenze bei der Alkoholisierung
zu beachten haben. Diese liegt bei 1,6 Promille, vorausgesetzt, dass der Fahrer
noch in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Liegt jemand
darüber, macht er sich strafbar.