Betrunkener Raser (24) erkennt Polizisten nicht


 
Letzte Nacht forderte ein 24-jähriger Mann eine Zivilstreife erfolglos zum Rennen auf der Autobahn auf. 

(ir) Zur Verkehrsüberwachung war in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 0:30 Uhr eine Zivilstreife der Ingolstädter Verkehrspolizei auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg eingesetzt. Auf Höhe der Anschlussstelle Manching bemerkten die Streifenpiolizisten einen Seat Leon-Fahrer, der im 120 km/h-Bereich mit rasender Geschwindigkeit unterwegs war. Im weiteren Verlauf fuhr der Seat bei erlaubten 100 km/h eine Geschwindigkeit von 178 km/h.



„Etwa auf Höhe des Köschinger Forsts reduzierte der Seat-Fahrer dann die Geschwindigkeit und forderte die Streifenbesatzung durch Setzen des Warnblinkers und durch Handzeichen auf, ein Rennen zu fahren“, teilte ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei mit. Und er fügte hinzu: „Er beschleunigte und die Zivilstreife ließ sich zunächst zurückfallen, um ihr Desinteresse am Rennen zu signalisieren.“ Der Seat-Fahrer verringerte darauf seine Geschwindigkeit, setzte dann an der Anschlussstelle Denkendorf den Warnblinker und fuhr von der Autobahn ab.



Die Polizeistreife folgte dem Seat-Fahrer dann auf einen Parkplatz. Dort fragte der Seat-Fahrer, der zunächst offenbar nicht erkannt hatte, dass es sich um Polizisten handelte, obwohl sie in Uniform unterwegs war und alle bereits aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen waren, warum sie kein Interesse am Rennen zeigten. Nachdem er aber dann erkannt hatte, dass er Polizisten gegenüberstand, räumte er sein Fehlverhalten ein. Er bat allerdings darum, dass sein Fehlverhalten nicht geahndet werde. Im Laufe des Gesprächs stellten die Polizeibeamten bei dem 24-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Daraufhin musste sich der Autofahrer einer Blutentnahme unterziehen. Außerdem wurde sein Führerscheins sichergestellt. Auf den 24-Jährigen, dessen Fahrzeugschlüssel in Verwahrung genommen wurde, kommt nur ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.