Betrunkener Schüler muss unnötige Kosten selbst tragen



Die Polizei erwischte einen deutlich angetrunken E-Scooter-Fahrer.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 22-jähriger Berufsoberschüler auf einem E-Scooter auf dem Gehweg der Ingolstädter Jahnstraße unterwegs und dort gegen 0:25 Uhr von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Verkehrspolizei gestoppt.



Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 22-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss steht. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann bei dem Schüler auch einen Wert von fast einem Promille.



Für einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest sollte der in Ingolstadt lebende Schüler dann mit zur Polizeidienststelle verbracht werden. Doch damit war er absolut nicht einverstanden. Aus diesem Grund ordneten die Streifenpolizisten bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme an.



Sie wurde von einem hinzugezogenen Bereitschaftsarzt in den Räumen der Ingolstädter Verkehrspolizei durchgeführt. Nach dieser Maßnahme konnte der äußert unkooperative Schüler dann von den Polizisten wieder entlassen werden.



„Ihn erwartet nun zumindest mal eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz, nachdem er deutlich alkoholisiert mit seinem E-Scooter unterwegs gewesen war“, teilte ein Verkehrspolizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: "Zusätzlich müssen von ihm nun auch die Kosten für den eigentlich nicht notwendigen Arzt und die jetzt folgende Blutuntersuchung getragen werden.“