Erziehungsberechtigte müssen 15-Jährigen abholen



Ein Teenager war mit einem Kleinkraftrad unterwegs, hat dafür aber keinen Führerschein.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am späten Montagabend gegen 22:30 Uhr eine Streifenbesatzung der Ingolstädter auf einen Kleinkraftradfahrer aufmerksam, der auf der hiesigen Asamstraße mit einer Geschwindigkeit von zirka 60 km/h fuhr.



Die Streifenpolizisten stoppten den Fahrer und stellten bei der anschließenden Verkehrskontrolle fest, dass sich der 15-jährige Fahrer nicht im Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis befindet.



„Der Schüler konnte lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Er musste das Fahrzeug vor Ort stehenlassen und wurde durch Erziehungsberechtigte bei der Polizeiinspektion Ingolstadt abgeholt.“



Gegen den Teenager wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.