Fahrlässige Körperverletzung

(ir) Eine Autofahrerin biegt in die Oberstimmer Straße in Zuchering ein und übersieht hierbei das vorfahrtsberechtigte Auto einer Skoda-Fahrerin. Beide Frauen werden leicht verletzt.

Am Donnerstag gegen 19:50 Uhr fuhr eine 32-jährige Frau mit ihrem Skoda auf der Oberstimmer Straße in Richtung Weicheringer Straße. Von rechts aus der Wallmeisterstraße näherte sich ein Auto an. In der Wallmeisterstraße ist an der Kreuzung das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ angebracht. Die Fahrerin dieses Autos, eine 48-jährige Frau, bog anschließend unter Missachtung der Vorfahrtsregelung von der Wallmeisterstraße in die Oberstimmer Straße ein, wobei es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam.
Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Fahrerinnen leicht verletzt und mussten durch den Rettungsdienst in Ingolstädter Krankenhäuser verbracht werden.

Die 48-jährige Frau wird sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen.
Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich auf zirka 16.000 Euro.