Nach Teilnahme an einem verbotenen Autorennen wurden zwei Raser verurteilt.
(ir) „Aus generalpräventiven Gründen erfreulich - vor allem aus Sicht der Verkehrspolizei - ist der teilweise rechtskräftige Abschluss eines Verfahrens wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen“, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord mit. Und er schilderte: „Wie im April des Jahres berichtet, dokumentierte und beendete eine Videostreife der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt ein illegales Autorennen im Stadtgebiet. Fünf Beschuldigte wurden wegen eines Vergehens der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen angezeigt und deren Führerscheine beschlagnahmt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigte nun das Amtsgericht Ingolstadt für zwei der Beschuldigten rechtskräftig eine Geldstrafe von 3.600 Euro und eine sechsmonatige Fahrerlaubnissperre. Die Verfahren gegen die drei weiteren Beschuldigten sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.“
Wie notwendig Geschwindigkeitskontrollen zur allgemeinen Verkehrssicherheit sind, belegen zwei außergewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bei aktuellen Messungen im Ingolstädter Stadtgebiet. Am Dienstagnachmittag wurde in der Theodor-Heuss-Straße ein weißer Audi A5 mit 120 km/h gemessen. Erlaubt sind dort 50 km/h.
Am Mittwochvormittag wurde ein Suzuki-Fahrer in der Von-der-Tann-Straße bei erlaubten 30 km/h mit Tempo 84 gemessen worden. Die Fahrzeugführer haben Bußgelder in Höhe von 480 und 280 Euro sowie Fahrverbote von drei und zwei Monate zu erwarten.