Über 1,5 Promille wurden bei einem Fahrer festgestellt, der in der vergangenen Nacht auf der Autobahn unterwegs war.
(ir) Ein 50-jähriger Berufskraftfahrer war am frühen Samstagmorgen mit seinem Kleintransporter auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs und wurde gegen 4:05 Uhr von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Verkehrspolizei auf Höhe der Rastanlage Holledau wegen seiner unsicheren Fahrweise gestoppt.
Bei der anschließenden Kontrolle kam den Streifenpolizisten aus dem Führerhaus des Fahrzeugs eine ordentliche Alkoholfahne entgegen. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert jenseits von 1,5 Promille. Die daraufhin angeordnete Blutentnahme wurde von einem hinzugezogenen Arzt auf der Dienststelle der Ingolstädter Verkehrspolizei durchgeführt.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt wurde der Führerschein des Kraftfahrers für die Eintragung eines Sperrvermerkes beschlagnahmt. Außerdem wurde der Schlüssel des Kleintransporters zur Unterbindung der Weiterfahrt von den Beamten einbehalten.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde bei dem Kraftfahrer zudem ein nach dem Waffengesetz verbotenes Springmesser aufgefunden. Dieses wurde ebenfalls von den Verkehrspolizisten einbehalten. „Zur Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr kommt nun auch noch der Verstoß gegen das Waffengesetz hinzu“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.