Ingolstadt
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(ir) In Ingolstadt fährt ein Autofahrer einem anderem hinten rein,
beide räumen die Straße und wollen die Formalien am nächsten Parkplatz klären,
doch welcher Parkplatz ist der nächste?
Nach einem
Auffahrunfall, bei dem zum Glück keiner der Beteiligten verletzt wurde, einigte
man sich zwar darauf, die Fahrbahn frei zu machen und sich auf dem nächsten
Parkplatz zu treffen, jedoch war man scheinbar unterschiedlicher Meinung
darüber, wo sich der nächste Parkplatz befindet. Nun wird nach dem Geschädigten
gesucht.
Aufgrund einer
kurzen Unaufmerksamkeit eines 25-jährigen Audi A4-Fahrers übersah dieser am
Freitag gegen 12:35 Uhr den in Ingolstadt in der Richard-Wagner-Straße kurz vor
der Kreuzung Gaimersheimer Straße abbremsenden Vordermann und fuhr auf dessen
blauen Ford auf. Anschließend einigte man sich darauf, die Fahrbahn zu räumen
und die Formalitäten auf dem nächsten Parkplatz zu erledigen. Nun bog der
Vordermann nach rechts in die Gaimersheimer Straße ab und fuhr hier allerdings
weiter, weshalb ihn der kurz darauf hinterher fahrende Audi Fahrer aus den Augen
verlor.
Dem Unfallverursacher blieb nun nichts anderes übrig, als den Unfall
bei der Verkehrspolizei in Ingolstadt zu melden. Am Audi entstand ein
Frontschaden von über 1.000.
Vom Geschädigten ist lediglich bekannt, dass dieser einen
dunkelblauen Ford fuhr, der nun einen deutlich sichtbaren Heckschaden hat. Der
Fahrer wird mit zirka 185 Zentimeter groß und etwa 35 Jahre alt beschrieben.
Er wird gebeten, sich mit der Verkehrspolizei Ingolstadt unter der Telefonnummer
(08 41) 93 43-44 10 in Verbindung zu setzen.
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(ir) Eine Autofahrerin stößt mit einem Radler zusammen, man einigt
sich einvernehmlich ohne Austausch der Personalien und später stellt die Frau
einen Schaden am Auto fest.
Im gegenseitigen Einvernehmen
trennte man sich zunächst nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer gegen
ein Auto gestoßen war. Im Nachhinein wird nun der Radfahrer, der sich bei dem
Unfall leicht verletzt hat, gesucht.
Die 33-jährige Fahrerin eines Seat Ibiza
fuhr ihren eigenen Angaben zufolge am Freitag gegen 8:35 Uhr auf der
Specklestraße in nördliche Richtung. An der Kreuzung zur Schwanthalerstraße
verlangsamte sie ihre Geschwindigkeit, da sie “Rechts vor Links” zu beachten
hatte. Hier stieß dann ein aus ihrer Sicht von links kommender Radfahrer frontal
in die linke vordere Seite ihres Seats. Der Radfahrer stürzte und blutete leicht
über dem linken Auge. Nach kurzer Unterredung trennten sich beide Parteien
einvernehmlich und ohne die Personalien ausgetauscht zu haben.
Den Schaden
von knapp 2.000 Euro an ihrem Auto hatte die aus China stammende Ingolstädterin
erst später bemerkt, weshalb sie den Unfall auch erst nachträglich bei der
Polizei meldete.
Zur
Vervollständigung der Unfallanzeige wird nun der Radfahrer gebeten, sich mit der
Verkehrspolizei in Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 in
Verbindung zu setzen.
Der Radfahrer wird wie folgt beschrieben:
Er ist
männlich, zirka 50 Jahre alt, er trug eine schwarze Winterbekleidung, eine Mütze
und fuhr ein schwarzes Herrenrad.
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(ir) Die Polizei führt in der Faschingszeit verstärkt Alkohol- und
Drogenkontrollen durch.
Wie die Erfahrungen der vergangenen
Jahre zeigen, kommt es gerade während der Faschingszeit zu einer Häufung von
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Nicht selten kommt es dabei zu
Unfällen mit Verletzten oder gar Toten. Aus diesem Grund werden die
Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den
nächsten Wochen ihre Verkehrskontrollen noch verstärken.
Während der Faschingszeit 2015
wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den gesetzlich zulässigen
Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17
Personen, 67 Führerscheine wurden sichergestellt. Allein in dieser Zeit
ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren,
wobei 6 Menschen verletzt und ein junger Mann sein Leben lassen musste.
Dieser tödliche Unfall ereignete sich am Samstag, 14. Februar 2015 gegen 6.00
Uhr Früh auf der B 13 bei Baar-Ebenhausen im Landkreis Pfaffenhofen. Ein junger
Mann, der stark alkoholisiert von einem Faschingsball kam, ging zu Fuß auf der
Fahrbahn der Bundesstraße und wurde dabei von einem Autofahrer erfasst.
Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der
Bußgeldkatalog eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, vier Punkte in der
Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es,
wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der
Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter
Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht.
Ab einem
Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in
jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig
einen längeren Führerscheinentzug nach sich.
Die Polizei will den Bürgern
nicht die Freude am Fasching verderben. Wer feiert, sollte sich aber seiner
Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen. Deshalb warnt
sie:
- Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol
verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen
- Greifen Sie
nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück
- Steigen
Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn sich Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
- Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht den Restalkohol, der sich noch im
Blut befinden könnte
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(ir) In Ingolstadt fährt ein Autofahrer auf ein wartendes Auto auf
und dann stellt sich heraus, dass der Mann sturzbetrunken ist.
Ein 62-jähriger aus Ingolstadt verursachte am Donnerstag gegen 18:15 Uhr in der
Ingolstädter Schillerstraße an einer Ampel einen Verkehrsunfall, indem er auf
ein dort wartendes Auto einer 36-jährigen auffuhr. Der verursachte Sachschaden
war mit ein paar hundert Euro relativ gering. Verletzt wurde dabei niemand.
Allerdings machte der 62-Jährige Unfallverursacher auf die Geschädigte einen
betrunkenen Eindruck, sodass schließlich die Polizeiinspektion Ingolstadt
hinzugerufen wurde. Die eingesetzten Beamten konnten bei dem Unfallverursacher
schließlich einen Atemalkoholwert von knapp 2,5 Promille feststellen.
Schließlich musste eine
Blutentnahme sowie die sofortige Sicherstellung des Führerscheins angeordnet
werden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs infolge Alkohols eingeleitet.
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(ir) In Ingolstadt kommt es zu einer tätlichen Auseinandersetzung
zwischen zwei Betrunkenen.
Dabei gerieten in der Nacht von
Donnerstag auf Freitag gegen 3:40 Uhr zwei Männer im Alter von 35 und 52 Jahren
in der Manchinger Straße aneinander und in einen zunächst nur verbalen Streit.
Im Verlaufe dessen schlug jedoch der 35-Jährige aus Ingolstadt seinen
Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht, woraufhin dieser ein Hämatom am linken
Auge erlitt. Eine ärztliche Behandlung benötigte der 52-jährige nicht.
Bei den beiden Personen wurden
vor Ort Atemalkoholtests durchgeführt. Diese ergaben bei beiden Männern jeweils
einen Wert von fast 2 Promille.
Durch die Beamten der Polizeiinspektion
Ingolstadt wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.