Ingolstadt
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Zu einer handfesten Auseinandersetzung kam es in der Nacht auf Samstag in der Ingolstädter Innenstadt. Zunächst gerieten um 2:45 Uhr zwei junge Männer aus Pfaffenhofen mit einem 19-jährigen Manchinger und einem 20-jährigen Ingolstädter in der Moritzstraße verbal aneinander und beleidigten sich gegenseitig. Der Streit eskalierte im weiteren Verlauf derart, dass sich die Kontrahenten gegenseitig mit Schlägen traktierten, wobei jedoch nur leichtere Verletzungen zu verzeichnen waren. Der Grund des Streites wird wohl erst in den folgenden Ermittlungen in Erfahrung gebracht werden, denn drei der Beteiligten standen unter Alkoholeinfluss.
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Weit überhöhte Geschwindigkeit führte am Freitagnachmittag gegen 14:40 Uhr zu
einem Totalschaden an einem fast neuen Audi S1 an der Autobahnauffahrt
Ingolstadt Nord.
Der 21-jährige Fahrzeugführer aus Gaimersheim wollte mit
einem voll besetzten Audi von der Goethestraße an der Anschlussstelle Ingolstadt
Nord in die A9 einfahren. In der dortigen Rechtskurve verlor er wegen viel zu
hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam auf Höhe der
Einfahrt zur Autobahnmeisterei nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei
schleuderte der Wagen mit der hinteren rechten Seite gegen einen Baum. Der
Aufprall war so stark, dass die hintere Achse samt Radaufhängung herausgerissen
wurde. Glücklicherweise wurden die vier Insassen hierbei nicht verletzt. Der
totalbeschädigte Audi musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Der
Gesamtschaden beläuft sich auf rund 40.000 Euro.
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Während sich die Mannschaft des ERCI Ingolstadt im Trainingslager in
Österreich befindet, entwendeten bisher unbekannte Täter im Zeitraum von Montag,
12:00 Uhr bis Donnerstag, 6:00 Uhr von einen an der Saturnarena geparkten Audi
A4 alle vier Räder. Die Täter bockten des Fahrzeug, das normalerweise von Verteidiger Benedikt Schopper benutzt wird, mit Ziegelsteinen auf und
montierten alle Räder ab.
Der Wert der Räder wird auf ca. 4.000 Euro
geschätzt. Daneben entstand an dem Audi noch Sachschaden in Höhe von etwa 500
Euro.
Hinweise zu dem Reifendiebstahl nimmt die Polizeiinspektion Ingolstadt
unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 entgegen.
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Verkehrskontrolle 1:
Ein 26-jähriger Toyota-Fahrer wurde
am Donnerstag gegen 22:30 Uhr in der Ingolstädter Roderstraße zur
Verkehrskontrolle angehalten. Nachdem die Beamten bei dem Mann aus dem Landkreis
Eichstätt Alkoholgeruch feststellten, musste er sich einem Alkoholtest
unterziehen, der einen Wert von knapp einer Promille ergab. Er musste sein Auto
stehen lassen. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von 500 Euro Euro und ein
1-monatiges Fahrverbot.
Verkehrskontrolle 2:
Kurze Zeit später gegen 22:35 Uhr wurde in der Nürnberger Straße ein 56-jähriger
Motorradfahrer zur Kontrolle angehalten. Auch hier wurde Alkoholgeruch
festgestellt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Der
Ingolstädter musste seine Aprilia abstellen. Auch er muss mit einem Bußgeld und
einem Fahrverbot rechnen.
Verkehrskontrolle 3:
Eine 45-jährige Manchingerin wurde am Freitag um 0:55 Uhr mit ihrem Fiat Auf der
Schanz kontrolliert. Auch hier zeigte das Atemmessgerät einen Wert von 0,6
Promille an. Da sich die Frau mit einem gerichtsverwertbaren Alkoholtest nicht
einverstanden erklärte, musste sie sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihr
Fahrzeug musste sie an Ort und Stelle stehen lassen.
Verkehrskontrolle 4:
Mit einem Bußgeld wird es bei einem 23-jährigen
Gaimersheimer nicht abgetan sein. Der Mann wurde mit seinem Skoda in der Nacht
auf Freitag gegen 3:05 Uhr in der Manchinger Straße zur Verkehrskontrolle
angehalten. Auch hier verriet eine deutliche Fahne, dass der Mann nicht nüchtern
war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Der 23-jährige
musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwartet ein Strafverfahren
wegen Trunkenheit im Verkehr.
Verkehrskontrolle 5:
Anders gestaltete sich die Situation bei der
Verkehrskontrolle eines 26-jährigen Ingolstädters am Donnerstagabend gegen 23:30
Uhr. Der Mercedes-Fahrer war bei seiner Kontrolle auf der Glacisbrücke nüchtern,
konnte dabei aber nur eine polnische Fahrerlaubnis vorweisen. Die Überprüfung
ergab, dass eine unanfechtbare Entscheidung besteht, dass die Fahrerlaubnis
nicht gilt. Auch für den 57-jährigen war die Fahrt damit beendet. Er musste
seinen Pkw abstellen. Ich erwartet nun ein Verfahren wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis.
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Nicht schlecht staunte ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt, als er
seinen Roller, der ihm Ende Juli 2015 Am Westpark gestohlen wurde, besetzt mit
zwei Jugendlichen, am Mittwoch gegen 18:40 Uhr in der Maximilianstraße fahren
sah. Der Geschädigte konnte die beiden 14 und 15 Jahre alten Jugendlichen
anhalten und verständigte die Polizei. Es stellte sich heraus, dass der
15-jährige Schüler en Roller gestohlen hatte. Sein jüngerer Freund auf dem
Soziussitz wusste angeblich nichts davon.
Eine Fahrerlaubnis für das
Leichtkraftrad konnte der 15-jährige natürlich nicht vorweisen. Ihn erwartet
deshalb neben der Anzeige wegen Diebstahls des Piaggio-Rollers auch ein
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.