Ingolstadt
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Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle konnte ein 45-jähriger
Ingolstädter außer einer Alkoholfahne nicht viel vorweisen.
Am
Samstagmittag wurde ein 45-jähriger Autofahrer im Ingolstädter Nordwesten einer
allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Die Polizeibeamten konnten bei dem
Mann Alkoholgeruch feststellen. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert
von rund 0,6 Promille. Der Ingolstädter konnte ferner keinen Führerschein
vorzeigen. Recherchen ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen
worden war. Auch die Kennzeichen am Auto des 45-Jährigen waren für das Fahrzeug
nicht ausgegeben. Neben eines Verfahrens der Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund
Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze erwartet den Ingolstädter ein
Strafverfahren.
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Wie erst jetzt bekannt wurde, fuhr bereits am Donnerstag gegen 18:30 Uhr ein
13-jähriger Schüler aus Ingolstadt mit seinem Fahrrad auf der Grießmühlstraße in
Richtung Kreuzstraße. An der Einmündung der Kreuzstraße, an der „Rechts vor
Links“ gilt, kam von links ein schwarzer Audi A4 und verringerte zunächst seine
Geschwindigkeit. Als der 13-jährige schließlich in den Kreuzungsbereich
einfahren wollte, beschleunigte der Audi-Fahrer plötzlich und es kam zum
Zusammenstoß. Der 13-jährige Schüler stürzte von seinem Fahrrad und blieb
verletzt am Boden liegen. Der Audi fuhr ohne anzuhalten weiter. Dem
glücklicherweise nur leicht verletzten Schüler kamen eine unbekannte Frau und
ein unbekannter Mann zur Hilfe.
Die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt
bittet Zeugen des Unfallgeschehens, insbesondere die beiden Ersthelfer am
Unfallort, die mit einem roten Auto unterwegs waren, sich unter der
Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 zu melden. Bei dem unbekannten Pkw handelt es
sich um einen schwarzen Audi A4, Limousine, der vermutlich vorne an der
Stoßstange beschädigt wurde.
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Der Chef der Ingolstädter Kripo, Kriminaldirektor Alfred Grob, bedankte sich
bei Frau Margarethe Meyer für ihre engagierte Mithilfe bei der Festnahme eines
Trickbetrügers. In den Räumen der Kriminalpolizei sprach Grob ihr seine
Anerkennung aus und überreichte als Dankeschön eine Urkunde, einen Blumenstrauß
und einen Geldbetrag.
Unter der Überschrift „Trickbetrüger
fand seinen Meister“ meldete das Polizeipräsidium im Juli dieses Jahres eine
nicht alltägliche Festnahme eines sog. „Enkeltrickbetrügers“. Eine unbekannte
Frau hatte die 67-jährige Rentnerin aus Großmehring angerufen und -wie bei
solchen Enkeltrickanrufen üblich- mit den Worten „Rate mal wer dran ist?“ das
Gespräch eröffnet. Im weiteren Verlauf hatte sie sich dann als Enkelin
„Josefine“ ausgegeben und eine finanzielle Notlage bezüglich eines Wohnungskaufs
vorgetäuscht. Sie bat die „Oma“ um finanzielle Unterstützung in Form eines
fünfstelligen Eurobetrages.
Wie sich aber später herausstellte, waren
die Betrüger an die falsche „Oma“ geraten. Frau Meyer hatte bereits vor ein paar
Monaten einen ähnlichen Anruf mit betrügerischer Absicht erhalten. Deshalb
reagierte sie bei diesem Telefonat absolut „cool“ und im Stile „einer Miss
Marple“ wie Kriminaldirektor Grob lobend erwähnte. Sofort verständigte sie von
ihrem Handy aus per Notruf die Polizei. Im weiteren Verlauf der umgehend
eingeleiteten polizeilichen Fahndung erhielt Frau Meyer Unterstützung von
Beamten der Kripo Ingolstadt und setzte deren Ratschläge und Anleitungen
vorbildlich um. Letztlich endete die „Polizeiaktion“ mit der Festnahme des
Geldabholers, mit dem die Großmehringerin zuvor die Übergabe von 10.000 Euro
vereinbart hatte. Der 22-jährige Tatverdächtige, ein polnischer Staatsbürger,
befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Um Frau Meyer in angemessenem
Rahmen für ihre Unterstützung zu danken, hatte sie der Kripo-Leiter am Mittwoch
zu einer Gesprächsrunde mit den am Einsatz beteiligten Beamten eingeladen.
Begleitet von ihrer Tochter, ergab sich so nochmals die Gelegenheit über die
erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Polizei zu sprechen. Alfred Grob betonte mit
wie viel „Mut, Cleverness und großem Kommunikationsgeschick“ Frau Meyer agiert
hatte, ohne deren Zutun der Täter nicht hätte dingfest gemacht werden können.
Frau Meyer ihrerseits bedankte sich bei den Kriminalbeamten für die
„Regieanweisungen“, wenngleich sie einräumte, dass sie sich zwar nach außen hin
gelassen zeigte, aber innerlich doch sehr nervös war.
Wie sich im Laufe
der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei ergab, besteht der Tatverdacht,
dass der Inhaftierte zusammen mit seinen Komplizen für ähnlich gelagerte Taten
im Bundesgebiet und dem Ausland in Frage kommen könnte. Die Ermittlungen dauern
an.
Wieder zwei Enkeltrickversuche in Ingolstadt
Gestern Nachmittag erhielten zwei Seniorinnen Anrufe von vermeintlichen Enkeln.
Beide Male reagierten die Opfer richtig.
Eine der Geschädigten verwies in
Geldfragen auf ihre Tochter, die zweite Frau entlarvte den Anruf sofort als
Betrug. In beiden Fällen beendeten daraufhin die „falschen Enkel“ die
Telefonate.
Der sog. Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des
Betruges, der für Opfer oft existenzielle Folgen haben kann. Zudem trifft es
häufig alleinstehende, lebensältere Personen, deren Hilfsbereitschaft schamlos
ausgenutzt wird.
Tipps Ihrer Polizei gegen den Enkeltrick:
• Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen
vorstellt.
• Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr
Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
• Vergewissern Sie sich, ob der
Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der
bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt
bestätigen.
• Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen
Verhältnissen preis.
• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
• Informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110, wenn Ihnen
ein Anruf verdächtig vorkommt.
• Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie
sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
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Am gestrigen Donnerstag gegen 18:00 Uhr fuhr eine 23-jährige Frau aus dem
Landkreis Pfaffenhofen auf der Theodor-Heuss-Straße in Ingolstadt mit ihrem Ford
aus Richtung Klinikum kommend in Richtung Autobahn A 9. An der östlichen Abfahrt
der Theodor-Heuss-Brücke zeigte die Ampelanlage zur Siemensstraße Rot. Eine
33-jährige Frau aus dem Landkreis Eichstätt, die mit ihrem VW ebenfalls Richtung
Autobahn unterwegs war, stand bereits an der
Haltelinie, als ihr die
Ford-Fahrerin ungebremst hinten auffuhr. Offenbar hatte sie die rote Ampel und
den davor stehenden Pkw übersehen. Der VW wurde in die Einmündung katapultiert,
der Ford kam noch davor zum Stehen. Beide Fahrerinnen wurden leicht verletzt.
Der Schaden an den Fahrzeugen beträgt etwa 15.000 Euro.
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Auf der Manchinger Straße stadteinwärts, auf Höhe der Anschlussstelle
Ingolstadt Süd zur Autobahn A 9, fuhr am Dienstag um 10:55 Uhr ein 57-jähriger
Quadfahrer aus Ingolstadt seitlich gegen den Mercedes eines 58-Jährigen aus dem
Landkreis Pfaffenhofen und verletzte sich hierbei leicht.
Während der Räumung
der Unfallstelle standen gegen 11:45 Uhr im Bereich der Einmündung der
Rettungswagen hinter dem Fahrbahnteiler und das Polizeiauto auf dem linken
Fahrstreifen der Gegenfahrbahn, ebenso der Mercedes des 58-Jährigen mit
eingeschalteter Warnblinkanlage auf der linken Fahrspur in Richtung Stadtmitte.
Ein auf dem linken Fahrstreifen stadteinwärts fahrender 39-jähriger
ungarischer Monteur erkannte offensichtlich zu spät den vor ihm stehenden
Mercedes und lenkte seinen Suzuki Swift nach rechts. Er fuhr dabei mit der
linken Fahrzeugfront seines Fahrzeugs gegen die rechte Heckseite des Mercedes.
Fast zeitgleich kam es zu einem Zusammenstoß mit einem auf dem rechten
Fahrstreifen fahrenden 66-jährigen Kraftfahrer aus Schrobenhausen. Dieser fuhr
mit der linken Front seines Volvo-Lastwagens gegen das rechte Heck des Suzuki,
da dessen Fahrer unmittelbar vor ihm einen teilweisen Fahrstreifenwechsel
vollzogen hatte. Der Gesamtschaden beträgt ca. 10.000 Euro. Während der
Unfallaufnahme wurde beim Suzukifahrer Alkoholgeruch festgestellt. Der daraufhin
durchgeführte Alkotest ergab 0,42 Promille und folglich wurde eine Blutentnahme
veranlasst. Auf den Suzukifahrer kommt nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung
des Straßenverkehrs zu.