Ingolstadt
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Die Polizei zog einen Mofafahrer unter Alkoholeinfluss aus dem Verkehr.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 54-jähriger Mofafahrer aus Ingolstadt am Freitagnachmittag auf der hiesigen Peringerstraße unterwegs und wurde gegen 15:40 Uhr von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten Streifenpolizisten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss steht. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von 0,86 Promille.
„Der Ingolstädter musste sein Mofa abstellen und die Beamten zur Dienststelle begleiten“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte abschließend hinzu: „Gegen den Mann wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz erstellt.“
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Die Polizei stellte bei einer Verkehrskontrolle mehrere Verstöße fest.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am Freitagabend gegen 21:05 Uhr eine Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizeiinspektion auf einen 34-jährigen Ingolstädter aufmerksam, der mit seinem Auto auf der hiesigen Haunwöhrer Straße fuhr.
„Da der Fahrer mit einem Mobiltelefon telefonierte, wurde er einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Auf Nachfrage räumte der 34-Jährige die Verkehrsordnungswidrigkeit sofort ein.“
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle zeigte sich, dass der 34-jähroge Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zusätzlich bemerkten die Streifenpolizisten bei dem Pkw-Lenker noch drogentypische Ausfallerscheinungen fest.
Dazu gab der Mann an, vor kurzem Drogen konsumiert zu haben. Deshalb musste er seinen Pkw abstellen und durfte nicht weiterfahren. Zusätzlich ordneten die Polizisten bei ihm eine Blutentnahme an.
„Der Ingolstädter wird sich neben der Verkehrsordnungswidrigkeit zusätzlich noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss verantworten müssen“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Die Polizei zog einen sturzbetrunkenen Pkw-Lenker aus dem Verkehr.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am späten Donnerstagabend ein 56-jähriger BMW-Fahrer aus Ingolstadt auf der hiesigen Furtwänglerstraße unterwegs. Gegen 23:10 Uhr wurde er von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle schlug den Streifenpolizisten eine deutliche Alkoholfahne entgegen. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille.
„Der Ingolstädter musste sein Fahrzeug stehen lassen“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Eine Blutentnahme wurde angeordnet.“
Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 56-Jährigen ein.
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Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass ein Autofahrer betrunken ist.
(ir) Rund 80 km/h und fast ein Promille: Mit diesen Werten wurde am späten Donnerstagabend gegen 22:15 Uhr ein 32-jähriger Audi-Fahrer auf der Richard-Wagner-Straße von Ingolstadt von einer Streifenbesatzung der hiesigen Polizei gestoppt.
„Der Ingolstädter war im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung angehalten worden, dabei bemerkten die Beamten auch, dass der Mann alkoholisiert war“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Er musste sein Fahrzeug stehen lassen, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.“
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Eine Frau war in der Ingolstädter Innenstadt auf Diebestour.
(ir) „Handgreiflich wurde eine 32-Jährige am Donnerstagabend, nachdem sie in einem Supermarkt in der Innenstadt beim Ladendiebstahl erwischt wurde“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizeiinspektion. Eine Angestellte des Marktes in der Harderstraße hatte gegen 19:30 Uhr bemerkt, dass die Frau nur einen Teil ihres Einkaufs bezahlt hat.
Auf die nichtbezahlten Artikel angesprochen, ließ die Diebin sie zurück und wollte flüchten. Doch eine Supermarktangestellte hielt sie auf und wurde dabei von der 32-Jährigen tätlich angegriffen.
Die Frau muss sich nun nicht nur wegen Ladendiebstahls, sondern auch noch wegen Körperverletzung verantworten. Weil die hinzugerufenen Streifenpolizisten zudem noch eine kleinere Menge an Rauschgift bei ihr auffanden, leiteten sie außerdem ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.