Ingolstadt
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Unter Drogeneinfluss war ein 25-jähriger Mann unterwegs.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 25-jähriger Segway-Fahrer aus Ingolstadt am späten Donnerstagabend auf der hiesigen Eichendorffstraße unterwegs. Dort stoppte ihn kurz vor Mitternacht eine Streifenbesatzung der Polizei.
Den Streifenpolizisten fielen bei dem 25-Jährigen drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht der Beamten, die bei dem Drogenberauschten eine Blutentnahme anordneten.
Sie wurde von einem Arzt auf der Polizeidienststelle durchgeführt. „Die Weiterfahrt wurde unterbunden“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Der Fahrer muss sich nun wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.
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Eine E-Scooter-Fahrerin war berauscht unterwegs.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war in der von Mittwoch auf Donnerstag eine 20-jährige E-Scooter-fahrerin auf der Ingolstadt Harderstraße unterwegs. Gegen 1:50 Uhr stoppte sie dort eine Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass die junge Ingolstädterin unter dem Einfluss von Alkohol und Rauschgift stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille.
„Ein Drogentest verlief ebenfalls positiv“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Die Beamten ordneten daraufhin bei der Berauschten eine Blutentnahme an. „Ein Strafverfahren wurde eingeleitet“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Zwei Radfahrerinnen wurden bei einem Unfall verletzt.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fuhren am Mittwochnachmittag zwei zwölfjährige Schülerinnen aus Ingolstadt auf ihren Fahrrädern auf dem Radweg durch den Hindenburgpark zur Nördlichen Ringstraße und wollten sie auf der Radfahrerfurt in Richtung Gaimersheimer Straße überqueren.
Dies übersah offenbar gegen 14:45 Uhr eine entgegenkommende 22-jährige Opel Corsa-Lenkerin aus dem Landkreis Aichach-Friedberg und erfasste beim Abbiegen nach links von der Gaimersheimer Straße in die Nördliche Ringstraße die vorausfahrende Radfahrerin mit der Front und die nachfolgende mit der Beifahrerseite ihres Fahrzeugs.
Die beiden Radfahrerinnen stürzten von ihrem Fahrrad und wurden dabei leicht verletzt. „Eine Erstversorgung durch den hinzugerufenen Rettungsdienst genügte“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Es entstand nur geringer Sachschaden.“
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Ein hohes Risiko ging ein Mann ein, der zur Abholung seiner sichergestellten Fahrzeugschlüssel bei der Polizei einen gefälschten Führerschein vorlegte.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am Sonntag einem 30-jährigen Polen wegen einer Trunkenheitsfahrt der Fahrzeugschlüssel abgenommen. Zwei Tage später kam er dann nüchtern zur Wache der Ingolstädter Verkehrspolizei, um sie wieder abzuholen.
„Hierbei legte der mit Wohnsitz in Holland gemeldete Pole einen tschechischen Führerschein vor“, so ein Verkehrspolizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Aufgrund dieser ungewöhnlichen Konstellation wurde das Dokument einer genaueren Überprüfung unterzogen.“
Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument um eine Totalfälschung handelt. „Neben der bereits vorliegenden Trunkenheitsfahrt muss sich der nun erneut Beschuldigte auch noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens der Urkundenfälschung verantworten“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.
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Eine Zivilstreife der Polizei zog einen Autofahrer, der unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, aus dem Verkehr.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 38-jähriger Autofahrer aus Italien am Dienstagnachmittag auf der A9 in Richtung Nürnberg unterwegs. Gegen 13:15 Uhr stoppte ihn auf Höhe Lenting eine Zivilstreife der Ingolstädter Verkehrspolizei.
Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der Fahrer deutliche körperliche Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums. „Ein anschließender Test reagierte positiv auf THC und Kokain“, so ein Verkehrspolizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und die Beamten nahmen ihn mit auf die Dienststelle.“
Dort nahm ihm ein hinzugerufener Arzt Blut ab und der 38-jährige Mann musste auf Anordnung der Ingolstädter Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag für die zu erwartende Geldstrafe hinterlegen, weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hat.