Neuburg
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Einem Mann wurde das Pedelec gestohlen das später beschädigt aufgefunden worden ist.
(ir) Am Donnerstag, 9. Mai 2024 stellte ein 65-jähriger Mann aus Neuburg an der Donau sein Pedelec am Parkplatz einer Sportanlage in der Matthias-Bauer-Straße von ab und versperrte es mit einem Fahrradschloss. Doch Morgen des darauffolgenden Tages, als der Mann sein Fahrrad wieder abholen wollte, war es weg
Im Bereich des Kreisverkehrs, kurz vor der dortigen Sportanlage, sah der 65-Jährige einen ihm unbekannten Mann, der sein Rad wieder retour in Richtung Sportanlage schob. Der Unbekannte sagte dem Pedelec-Eigentümer, dass er das Fahrrad gefunden habe und es am Parkplatz abstellen will.
Der Unbekannte wurde vom 65-Jährigen folgendermaßen beschrieben: Er ist zirka 175 Zentimeter groß hat dunkle Haare und trug einen Bart. Im weiteren Verlauf wurden an dem Pedelec Schäden festgestellt, deren Reparatur sich wohl auf eine Höhe von mehrere hundert Euro beläuft.
Die Polizeiinspektion Neuburg sucht in diesem Zusammenhang Zeugen und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 entgegen.
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Bei einem Sturz wurde ein Radfahrer verletzt. Die Sanitäter brachten ihn später ins Krankenhaus.
(ir) Am Montag, 20. Mai 2024, war ein 42-jähriger Mann aus Weichering mit seinem Rennrad auf der Ortsverbindungsstraße vom Audi-Kreisel kommend in Richtung Rohrenfeld unterwegs. Etwa auf halber Wegstrecke fuhr er gegen 13:30 Uhr ohne Fremdeinwirkung auf den Kiesbereich neben der Fahrbahn.
Beim Versuch, sein Fahrrad wieder unter Kontrolle zu bringen, verkantete sich das Vorderrad mit dem Straßenrand und der 42-Jährige stürzte zu Boden. Der Radler fuhr dann noch weiter bis Weichering und verständigte von dort aus den Rettungsdienst.
Nach Erstversorgung in Weichering wurde der Verletzte von den Sanitätern zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht.
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Zwei Verletzte und rund 250 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls.
(ir) Am Montag, 20. Mai 2024, war ein 39-jähriger Mann aus Neuburger an der Donau auf seinem Fahrrad auf der dortigen Paul-Winter-Straße in westliche Fahrtrichtung unterwegs. Der Radler wollte dann wollte gegen 15:40 Uhr nach links auf die St.-Andreas-Straße einbiegen.
Zeitgleich fuhr eine 46-jährige Fahrradfahrerin aus Neuburg an der Donau auf der St.-Andreas-Straße in nördliche Fahrtrichtung und wollte nach rechts in die Paul-Winter-Straße abbiegen. In der Einmündung schnitt der 39-Jährige mit seinem Rad die Kurve und kollidierte frontal mit der gerade einbiegenden Frau.
Der Radler stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich am Fuß und den oberen Extremitäten. Auch die Frau stürzte zu Boden und zog sich Gesichtsverletzungen zu.
Die Verletzte wurde vom verständigten Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus verbracht. „An den Fahrrädern entstand Sachschaden in Höhe von rund 250 Euro“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion.
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Ein Pkw-Lenker, der seit 10 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, wurde von der Polizei kontrolliert.
(ir) Am Montag, 20. Mai 2024, war ein 56-jähriger Autofahrer aus Neuburg an der Donau auf der dortigen Berliner Straße unterwegs und wurde gegen 17:40 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Pkw-Lenker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Mann bereits seit zehn Jahren keinen Führerschein mehr hat.
„Die Weiterfahrt des Mannes wurde unterbunden, ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion.
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Ein Mann muss sich wegen Fahrens trotz Fahrverbots strafrechtlich vor der Justiz verantworten.
(ir) Am Abend des Sonntags, 19. Mai 2024 war ein 30-jähriger Audi-Fahrer in der Straße „Am Schwalbanger“ in Neuburg unterwegs und wurde dort gegen 20:30 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der in Neuburg lebende Mann seine Fahrerlaubnis bereits bei der dortigen Polizeidienststelle wegen eines Fahrverbotes in Verwahrung gegeben hat.
„Folglich wurde dem Beschuldigten der Fahrzeugschlüssel abgenommen“, teilte ein Inspektionssprecher mit.
Und er fügte abschließend hinzu: „Der Pkw-Fahrer muss sich nun strafrechtlich aufgrund eines Fahrens trotz Fahrverbotes verantworten.“
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