Neuburg
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Eine Jugendliche hat in einer Klinik bei massiven Widerstandshandlungen drei Einsatzkräfte verletzt.
(ir) Am Donnerstagabend gegen 20:30 Uhr wurde die Polizei zur Unterstützung des Pflegedienstes in eine Neuburger Klinik gerufen, weil sich dort ein 14-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
Auch nach Eintreffen der Streifenpolizisten ließ sich das Mädchen nicht beruhigen und ging schließlich auf Pfleger und die Beamten los.
Die 14-Jährige schlug einem Polizisten mit einem Metallbecher auf den Kopf und spuckte ihm ins Gesicht. Einer Polizistin riss das Mädchen Haare aus.
Als eine andere Polizistin versuchte, das Mädchen zu fixieren, erlitt sie mehrere Prellungen und Schürfwunden. Während der Maßnahme wurden die eingesetzten Beamten von der 14-Jährigen aufs Übelste beleidigt und angespuckt.
Schließlich gelang es den Polizisten gemeinsam mit den Pflegekräften das Mädchen zu fixieren, damit sie ärztlich behandelt werden konnte.
„Verletzt wurde die 14-Jährige nicht“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion.
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Zwei Männer gerieten zunächst in einem Betrieb aneinander.
(ir) Zeugenangaben zufolge brach am Mittwoch in einem Unternehmen in der Neuburger Ruhrstraße ein Streit zwischen einem 26-jährigen Mann aus Großmehring und seinem 22-jährigen Arbeitskollegen aus Neuburg aus.
„Gegen 14:30 Uhr trafen die beiden Streithähne am Bahnhof in Neuburg erneut aufeinander“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Der Streit eskalierte und es kam zu einer Schlägerei.“
Beide Beteiligten erlitten bei der Prügelei leichte, aber sichtbare Verletzungen. Eine ärztliche Behandlung lehnten sie jedoch ab.
Die Ursache des Streits konnte von der Polizei bislang nicht geklärt werden. Nach Feststellung ihrer Personalien wurden die Kollegen von der Polizei getrennt voneinander wieder entlassen.
„Gegen sie wird nun wegen gegenseitiger Körperverletzung ermittelt“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Drei erwischt Ladendiebe dürfen in Zukunft einen Verbrauchermarkt nicht mehr betreten.
(ir) Am Dienstag ereigneten sich in einem Verbrauchermarkt im Neuburger Längenmühlweg mehrere Ladendiebstähle, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden.
Gegen 13:35 Uhr entwendete eine 36-jährige Frau aus Neuburg Lebensmittel und alkoholische Getränke im Gesamtwert von rund 36 Euro und wollte damit den Markt verlassen.
Um 17:35 Uhr wurde eine 53-jährige Frau aus Neuburg dabei ertappt, wie sie Lebensmittel und Hygieneartikel im Wert von fast 30 Euro einsteckte und an der Kasse nur Mineralwasser bezahlte.
Kurze Zeit später gegen 18:50 Uhr war ein 63-jähriger Mann aus Neuburg in dem Geschäft und wurde beim Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von über elf Euro erwischt.
„Alle drei Diebe erhielten ein lebenslanges Hausverbot und müssen sich wegen Ladendiebstahls verantworten“, so ein Sprecher der Neuburger Polizeiinspektion.
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Ein Unbekannter hat eine Kupferschale von einem Grab entwendet.
(ir) In der Zeit von Freitag, 2. Februar 2024 bis Dienstag, 13. Februar 2024, wurde von einem Grab am Friedhof in der Grünauer Straße in Neuburg eine Kupferschale gestohlen.
Die Schale hat laut Polizeisprecher einen Wert von 150 Euro.
Am Dienstagnachmittag wurde der Diebstahl bemerkte und bei der Polizei Anzeige erstattet.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Neuburg unter der Telefonnummer (0 84 31) 67 11-0 entgegen.
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Diebesgut im Wert von knapp 70 Euro wurde in einem Verbrauchermarkt sichergestellt.
(ir) Ein 24-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau, beide aus Neuburg an der Donau, waren am Montagnachmittag in einem Verbrauchermarkt im dortigen Längenmühlweg und steckten dort Getränke und Lebensmittel im Wert von fast 70 Euro in ihre Taschen.
Danach wollten sie gemeinsam den Markt verlassen, doch sie wurden vom Ladendetektiv am Ausgang des Geschäfts angehalten und mussten gemeinsam mit ihm auf die verständigte Polizei warten.
„Das Diebesgut wurde bei der anschließenden Durchsuchung durch die Polizei sichergestellt“, so ein Sprecher der Neuburger Inspektion.
Und er fügte hinzu: „Da das Pärchen über ausreichend Bargeld verfügte, konnten sie nach dem Bezahlen die Lebensmittel behalten.“
Die beiden müssen sich nun wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls verantworten.
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