Mutmaßliche Täter können strafrechtlich nicht belangt werden

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Nach einem Diebstahl in einem Bäckerei-Café wurden zwei Buben ihren Eltern übergeben.

(ir) Zwei Zwölfjährige waren am Dienstagnachmittag. 20. August 2024, in einem Bäckerei-Café am Hauptplatz von Pfaffenhofen und nutzten gegen 16:45 Uhr den Umstand, dass ein 17-jähriger Jugendlicher aus Wolnzach sich kurzzeitig vom Nachbarstisch entfernte, sein Smartphone jedoch am Tisch zum Aufladen liegen ließ.



„Bei seiner Rückkehr war das Gerät im Wert von zirka 120 Euro verschwunden, die tatverdächtigen Kinder hatten das Diebesgut jedoch zwischenzeitlich verschwinden lassen, so dass es unauffindbar blieb“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizeiinspektion.



Und er fügte hinzu: „Sie wurden schließlich ihren Eltern übergeben, aufgrund ihres Alters können sie jedoch noch nicht strafrechtlich belangt werden.“





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