Schrobenhausen
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Die Polizei erwischte einen Autofahrer unter Drogeneinfluss. Er und sein Beifahrer verstießen gegen die Ausgangsbeschränkung.
(ir) Am gestrigen Mittwoch gegen 17:40 Uhr kontrollierte eine Streife der Schrobenhausener Polizei in der dortigen Lenbachstraße ein Auto, das mit zwei jungen Männern besetzt war. Dabei stellten die Streifenbeamten fest, dass der 20-jährige Fahrer unter Drogenbeeinflussung stand. Deswegen musste sich der Fahranfänger einer Blutentnahme unterziehen und die Polizisten untersagten die Weiterfahrt.
Neben dem Bußgeld wegen der Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmittel erwartet den Fahrer und seinem 18-jährigen Beifahrer auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung der vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.
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Drei Teenager trafen sich trotz Ausgangsbeschränkung. Jetzt haben sie eine Anzeige am Hals.
(ir) Ein Schrobenhausener Bürger rief am Dienstagabend gegen 20:45 Uhr bei der Schrobenhausener Polizei an und teilte den Beamten mit, dass sich in der Nachbarschaft mehrere Jugendliche in einer Gartenhütte aufhalten sollen. Als eine Polizei den Sachverhalt überprüfte, trafen sie drei Jugendliche im Alter von 16, 17 und 18 Jahren an.
Von den eingesetzten Beamten wurde dabei starker Marihuanageruch wahrgenommen und festgestellt, dass die jeweils aus Schrobenhausen stammenden jungen Männer in der Hütte gemeinsam gekifft hatten. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurde bei einem Jugendlichen ein verbotenes Butterflymesser und eine geringe Menge Marihuana sowie verschiedene Rauschgiftutensilien aufgefunden und sichergestellt.
Alle drei Teenager erwartet nun aufgrund des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz und den 17-Jährigen, auf dessen Grundstück die Kifferrunde stattfand, zusätzlich eine Strafanzeige wegen der Verstöße nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.
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Die beiden Veranstalter der Party erwartet eine Anzeige.
(ir) Am Sonntag gegen 11:30 Uhr ging bei der Schrobenhausener Polizei die anonyme Mitteilung ein, dass im Inspektionsbereich offensichtlich eine Geburtstagsfeier im Gange sei. Als die Polizei den Tatort überprüfte, wurden insgesamt zehn Personen angetroffen, die noch weitere fünf bis zehn Gäste erwarteten und einen Geburtstag im Familienkreis nachfeiern wollten.
„Diese Feier musste bei den teilweise nicht einsichtigen Gästen aufgelöst werden“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Die beiden Veranstalter der Party erwartet nun eine Strafanzeige und die Gäste eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes.“
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Ein Fahranfänger holte Mittagessen, das lenkte ihn während der Fahrt ab und er prallte gegen einen Baum.
(ir) Ein 19-jähriger BMW-Fahrer aus Gachenbach war am Sonntagmittag auf der Kreisstraße von Autenzell in Richtung Weilach unterwegs. Kurz nach der Ortschaft Autenzell kam er gegen 12:15 Uhr nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum.
Der Fahranfänger zog sich dabei leichte Gesichtsverletzungen zu und wurde vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus verbracht. Dort wurde er ambulant behandelt. An seinem Auto entstand Totalschaden in Höhe von zirka 12.000 Euro. Der junge Fahrer transportierte im Auto Essen, das er gerade geholt hatte. Als Unfallursache gab er gegenüber den Polizisten an, dass es verrutschte und er deswegen abgelenkt war.
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Ein Unbekannter stieg in einen Schrobenhausener Kindergarten ein und hatte es offenbar auf Bargeld abgesehen.
(ir) Die Schließung des Waldorfkindergartens am St.-Georgs-Platz in Schrobenhausen nutzte ein bislang unbekannter Täter in der Zeit von Mittwoch gegen 11:00 Uhr bis Donnerstag um 8:30 Uhr, um über ein Fenster in das Gebäude einzudringen. Der Einbrecher hebelte eine Terrassentür und ein Fenster auf und suchte im Gebäude offensichtlich nach Bargeld.
„Ohne Wertsachen oder Bargeld zu erbeuten entfernte sich der Täter wieder aus dem Gebäude“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Zurück bleibt am Gebäude ein nicht unerheblicher Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro.“