Schrobenhausen
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Ein Unbekannter fuhr ein Auto an, das ordnungsgemäß geparkt war.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am Freitagnachmittag gegen 15:00 Uhr am Schrobenhausener Stadtwall ein grauer BMW ordnungsgemäß abgestellt. Als der Halter um 18:15 Uhr wieder zu seinem Fahrzeug kam, musste er feststellen, dass es von einem unbekannten Fahrzeug angefahren und an der hinteren Stoßstange beschädigt worden war.
„Der Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
Zeugen, die zu dem Unfallgeschehen in der Nähe der Schrobenhausener AOK-Niederlassung sachdienliche Angaben machen können werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 in Verbindung zu setzen.
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Ein Hausbewohner wollte auf einem Gasgrill ein paar Steaks grillen. Doch dann stand der Efeu im Flammen.
(ir) Am Mittwochmittag gegen 11:45 Uhr wurden Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu einem Brand in die Alte Dorfstraße nach Schrobenhausen beordert. Wie sich vor Ort herausstellte, brannte dort ein an der Hausfassade entlang gewachsener Efeustrauch. Er wurde sehr schnell von den alarmierten Feuerwehren gelöscht.
„Auslöser für diesen Brand dürfte ein Gasgrill gewesen sein“, vermutet ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Der Hauseigentümer wollte nur ein paar Steaks grillen, als plötzlich der Efeu in der Nähe des Grills zum Brennen anfing. Glücklicherweise griff der Brand nicht auf das Gebäude über, sodass nach einer ersten Einschätzung kein Sachschaden entstanden sein dürfte.“
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Unbekannte stiegen über eine Nebeneingangstür in ein Spielcasino ein. Doch sie mussten ohne Beute abziehen.
(ir) Am Montag zwischen 3:00 Uhr und 9:00 Uhr verschafften sich bislang unbekannte Täter gewaltsamen Zugang zu einer Spielhalle in der Augsburger Straße in Schrobenhausen. Die Unbekannten schlugen eine Scheibe der Nebeneingangstür ein. Anschließend machten sich die Täter an einem Geldwechsler zu schaffen und wollten ihn aufbrechen. „Dies gelang ihnen aber nicht, oder sie wurden bei der Tatausführung gestört“, teilte ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Ohne Beute verließen sie den Tatort.“ Der angerichtete Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf zirka 8.000 Euro.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Eine Polizeistreife zog am Nachmittag einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr.
(ir) Ein 64-jähriger Opel-Fahrer aus Schrobenhausen war am Sonntagnachmittag auf der Gerolsbacher Straße in Schrobenhausen unterwegs. Dort wurde er gegen 16:15 Uhr von einer Polizeistreife gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 64-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Daraufhin musste sich der betrunkene Autofahrer einer Blutentnahme unterziehen. Die Polizisten stellten den Führerschein und die Fahrzeugschlüssel des Opel-Fahrers sicher. „Den Beschuldigten erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
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Ein Autofahrer fiel der Polizei auf, weil sein Licht ausgeschaltet war. Das wurde ihm zum Verhängnis.
(ir) Weil seine Beleuchtung ausgeschaltet war, fiel einer Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 2:20 Uhr ein VW Golf am dortigen Perger Platz auf da. Das Auto wurde von den Streifenpolizisten angehalten und der 24-jährige Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Dabei schlug den Polizisten aus dem Auto eine Alkoholfahne entgegen.
Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 24-Jährigen einen Wert von über zwei Promille. „Er musste sich nun zur genauen Feststellung der Blutalkoholkonzentration einer Blutentnahme unterziehen“, teilte ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Wie sich weiter herausstellte, war der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.“ Den jungen Mann erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.