Einhandmesser sichergestellt

(ir) Wegen Führens einer Waffe muss sich ein Mann verantworten. Dabei war sein Vorhaben durchaus löblich.

Ein 49-Jähriger aus der Au erschien am Mittwoch gegen 7:00 Uhr auf der Wache des Reviers der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof. Der Mann wollte eigenen Angaben nach, Kronkorken aus dem Teer im Bodenbereich des Bahnhofes entfernen. Der Mann sagte, er habe es gerne sauber und es mache ja sonst keiner.
Da er beabsichtigte, dies mit einem Messer zu tun, wollte er bei der Bundespolizei Bescheid geben. Man wisse ja, dass es in der heutigen Zeit Probleme mit der Polizei bringen kann, wenn man auf offener Straße mit einem Messer hantiere, sagte der Mann zu den Polizisten.

Die Polizisten hinterfragten, mit welchem Messer er dies tun wolle? Daraufhin zog er ein Einhandmesser aus seiner Tasche. Den erfahrenen Bundespolizisten fiel sofort auf, dass es sich dabei um eine verbotene Anscheinswaffe nach dem Waffengesetz handelt, die in der Öffentlichkeit nicht geführt werden darf.

Der 49-Jährige war sofort einsichtig und ließ das Messer bei den Beamten, die es sicherstellten. Auf die Frage, wie er denn nun die Kronkorken aus dem Teer bekommen könne, empfahlen ihm die Beamten, den von ihm mitgeführten Phasenprüfer zu benutzen. Die Bundespolizisten baten ihn aber, diesen sanft und nur dort einzusetzen, wo die Kronkorken auch leicht zu entfernen wären.