(ir) Wegen Führens einer Waffe muss sich ein Mann verantworten. Dabei
war sein Vorhaben durchaus löblich.
Ein 49-Jähriger aus der Au
erschien am Mittwoch gegen 7:00 Uhr auf der Wache des Reviers der Bundespolizei
am Münchner Ostbahnhof. Der Mann wollte eigenen Angaben nach, Kronkorken aus dem
Teer im Bodenbereich des Bahnhofes entfernen. Der Mann sagte, er habe es gerne
sauber und es mache ja sonst keiner.
Da er beabsichtigte, dies mit einem Messer zu
tun, wollte er bei der Bundespolizei Bescheid geben. Man wisse ja, dass es in
der heutigen Zeit Probleme mit der Polizei bringen kann, wenn man auf offener
Straße mit einem Messer hantiere, sagte der Mann zu den Polizisten.
Die
Polizisten hinterfragten, mit welchem Messer er dies tun wolle? Daraufhin zog er
ein Einhandmesser aus seiner Tasche. Den erfahrenen Bundespolizisten fiel sofort
auf, dass es sich dabei um eine verbotene Anscheinswaffe nach dem Waffengesetz
handelt, die in der Öffentlichkeit nicht geführt werden darf.
Der
49-Jährige war sofort einsichtig und ließ das Messer bei den Beamten, die es
sicherstellten. Auf die Frage, wie er denn nun die Kronkorken aus dem Teer
bekommen könne, empfahlen ihm die Beamten, den von ihm mitgeführten Phasenprüfer
zu benutzen. Die Bundespolizisten baten ihn aber, diesen sanft und nur dort
einzusetzen, wo die Kronkorken auch leicht zu entfernen wären.