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Ein alkoholisierter 18-Jähriger verrichtete seine Notdurft mitten auf den Bahngleisen.
(rr) Erst am Sonntagabend, 22. September 2024, brachte ein in den Gleisen der Hackerbrücke urinierender Mann eine S-Bahn zum Stehen. Am Dienstagabend, 24. September 2024, wiederholte sich dieser als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr strafrechtlich relevante Vorgang.
Gegen 18:30 Uhr meldeten die an der Hackerbrücke eingesetzten Einsatzkräfte der Deutschen Bahn Sicherheit eine außerbetriebliche Bremsung einer S-Bahn. Grund dafür war, dass sich eine Person im Gleisbereich aufhält.
Ermittlungen ergaben, dass ein 18-jähriger Ukrainer mit 0,98 Promille vom Bahnsteig herab den Schienenbereich zwischen den Gleisen 1 und 2 betreten hatte, um dort zu urinieren. Der Triebfahrzeugführer einer in Richtung Freising verkehrenden S1 erkannte ihn rechtzeitig und leitete eine außerbetriebliche Bremsung, allerdings keine Schnellbremsung ein. Die S-Bahn kam rechtzeitig - ohne Gefahr für den 18-Jährigen - zum Stehen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den jungen Mann aus der Ukraine unter ihre Fittiche. Er konnte dann nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Für den S-Bahnverkehr hatte dies nur geringfügige Auswirkungen im Betriebsablauf.
„Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein“, so ein Inspektionssprecher.
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