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Das Abkochgebot der Eichstätter Stadtwerke wurde aufgehoben, das Abkochgebot der Eichstätter Berggruppe wurde mit Einschränkung ebenfalls aufgehoben.
(rr) Das am 12. September 2024 ausgesprochene Abkochgebot des Trinkwassers der Wasserversorgung der Stadtwerke Eichstätt konnte heute vom Sachgebiet Gesundheitswesen des Landratsamts Eichstätt wieder vollständig aufgehoben werden.
Die notwendig gewordene Desinfizierung durch Chlorung hat zwischenzeitlich alle Bereiche des Leitungssystems erreicht.
Für das Versorgungsgebiet der Eichstätter Berggruppe wurde das Abkochgebot vom 11. September 2024 mit Ausnahme der Ortschaften Rapperszell, Sornhüll, Götzelshard, Hirnstetten, Furthof und Heglohe ebenfalls aufgehoben. In den genannten Ortschaften konnte leider noch kein ausreichender Chlorgehalt erreicht werden.
Sobald die Desinfektion auch diese Bereiche ausreichend erreicht hat, wird eine entsprechende Mitteilung erfolgen.
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