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Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe.
(rr) Das am Mittwoch, 11. September 2024 ausgesprochene Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe wurde vom Gesundheitsamt Eichstätt mit Wirkung von Donnerstag, 12. September 2024, auf das Versorgungsgebiet der Stadt Eichstätt (Stadtwerke Eichstätt) erweitert. Betroffen sind somit auch die Stadt Eichstätt mit allen Ortsteilen, ausgenommen Blumenberg und Kinderdorf Marienstein.
Zudem in der Gemeinde Adelschlag die Bereiche Pietenfeld, Ochsenfeld, Möckenlohe, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn und Weißenkirchen, in der Gemeinde Pollenfeld die Bereiche Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Ziegelhütte, Seuversholz, Wachenzell, Götzelshard und Sornhüll, in der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, im Markt Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, in der Gemeinde Schernfeld der Ortsteil Langensallach, im Markt Titting die Bereiche Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf und Hegelohe, sowie der Furthof im Markt Kinding.
Bei erweiterten Proben wurde in verschiedenen Beprobungsstellen eine deutlich geringere Zahl an coliformen Keimen im Trinkwasser festgestellt als im Bereich der Eichstätter Berggruppe. Die festgestellten Mengen reichen jedoch aus, um den zulässigen Grenzwert zu überschreiten. Die versorgte Bevölkerung wird umgehend über die NINA-WarnApp informiert. Weitere Informationen erfolgen seitens des Wasserversorgers sowie gegebenenfalls über Rundfunkdurchsagen.
Derzeit erfolgt eine Reinigung der Hochbehälterkammern, sowie eine Beprobung des kompletten Versorgungsnetzes. Aufgrund der umfangreichen Probe- und Reinigungsmaßnahmen ist die Aufhebung des Abkochgebotes nicht vor kommender Woche absehbar.
Da gesundheitliche Gefahren, wie Durchfall, Erbrechen oder Übelkeit bei der betroffenen Bevölkerung nicht auszuschließen sind, soll zur deren Vermeidung das Trinkwasser vorsichtshalber etwa 5 Minuten abgekocht werden und dann langsam sichtbar abkühlen, bevor es getrunken, verzehrt oder zur Zahnhygiene verwendet wird. Auch sollten die Speisen nur mit abgekochtem Trinkwasser zubereitet werden.
Duschen und Händewaschen sind weiterhin unbedenklich.
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