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Chlorung der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe und der Stadtwerke Eichstätt erforderlich.
(rr) Das am 11. und 12. September 2024 ausgesprochene Abkochgebot des Trinkwassers der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe und der Stadtwerke Eichstätt wird weiterhin aufrechterhalten.
Nachdem die Reinigungen und Spülungen verschiedener Hochbehälter und des Leitungssystems bisher nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben und aktuelle Proben noch immer eine Verkeimung aufweisen, wird nun das System mit Chlor zur Desinfektion versetzt. Die Chlorung wird ca. zwei Wochen andauern. Sobald in der kommenden Woche bei einer weiteren Beprobung keine Keime mehr festgestellt werden sollte, kann das Abkochgebot voraussichtlich aufgehoben werden.
Die Maximalkonzentration des Chloranteils im Wasser wird 0,3 mg/l nicht überschreiten. Das Chlor wird als Geruch wahrnehmbar sein, ist aber im Verzehr gesundheitlich unbedenklich.
Betroffen ist das gesamte Gebiet der Stadt Eichstätt mit ihren Ortsteilen (ausgenommen Blumenberg und Kinderdorf Marienstein), in der Gemeinde Adelschlag die Bereiche Pietenfeld, Ochsenfeld, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn und Weißenkirchen, in der Gemeinde Pollenfeld die Bereiche Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Ziegelhütte, Seuversholz, Wachenzell, Götzelshard und Sornhüll, in der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, im Markt Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, in der Gemeinde Schernfeld der Ortsteil Langensallach, im Markt Titting die Bereiche Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf und Hegelohe, sowie der Furthof im Markt Kinding.
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