Die Regelung gilt ab Mittwoch, 1. Dezember 2021.
(ir) Um der verschärften Lage in der Corona-Pandemie gerecht zu werden, führen die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, die Ingolstädter Kommunalbetriebe, die Stadtwerke, die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft und das Kommunikationsunternehmen neue Vorgaben für das gemeinsame Kundencenter in der Mauthstraße ein.
Ab 1. Dezember 2021 gilt die 3G-Regel. Ein Besuch des Kundencenters ist dann nur noch mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis oder gültigem negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) möglich.