Geimpft, genesen oder aktuell getestet im ÖNVP.
(ir) In den Verkehrsmitteln im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Mittwoch, 24. November 2021 die 3G Regel. Nur geimpfte, genese oder aktuell getestete Personen ohne corona-typische Symptome dürfen Busse und Bahnen nutzen. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen.
ÖPNV-Kunden müssen auf Verlangen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest) sind für den Getesteten-Nachweis ausreichend. Ein gültiger Schülerausweis dient Schülerinnen und Schülern als Nachweis. Die Einhaltung der Regelung wird von den staatlichen Ordnungsbehörden stichprobenhaft kontrolliert.
In Bussen und Bahnen sowie in Bahnhofsgebäuden gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertiger Standard). Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) ausreichend.
Während des Aufenthalts im INVG-Kundenzentrum gilt ebenfalls die FFP2 Maskenpflicht.