Die Masken müssen ein CE-Kennzeichen tragen.
(ir) Der Freistaat Bayern hat angekündigt, dass ab Montag, 18. Januar 2021 FFP2-Masken im ÖPNV und dem Einzelhandel verpflichtend zu tragen sind. Erhältlich sind diese FFP2-Masken in Apotheken, Drogerien und verschiedenen Geschäften des Einzel- und Onlinehandels.
Es ist darauf zu achten, dass die Masken ein CE-Kennzeichen tragen. Informationen zu den verschiedenen Maskentypen hält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereit.