Die Krankenhaus-Ampel springt auf „Gelb“.
(ir) Wie das Bayerische Gesundheitsministerium am Samstagnachmittag bekanntgemacht hat, sind die Voraussetzungen für die Stufe „Gelb“ der bayerischen Krankenhaus-Ampel erfüllt. Damit treten ab heutigem Sonntag, 7. November 2021 landesweit die entsprechenden Änderungen in Kraft.
Damit gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken).
Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln (Geimpfte, Genesene und Getestete) zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Ein negativer Schnelltest reicht dann nicht mehr aus, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligem 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.
Ausgenommen hiervon sind die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
Pflegeeinrichtungen haben Testkonzepte umzusetzen, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen.
Mit der am gestrigen Samstag in Kraft getretenen Änderungen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Rechtsgrundlage für die verschärften Regelungen der Krankenhaus-Ampel gelegt. Diese sehen jeweils die amtliche Bekanntmachung vor, dass die Voraussetzung für eine Stufe erreicht worden ist; ab dem darauffolgenden Tag gelten dann die für die Stufe vorgesehenen Maßgaben.