Im Landgericht geht's um die Wurst

(ir) Am kommenden Montag, 4. April um 11:30 muss sich das Ingolstädter Landgericht mit einer Wurst beschäftigen. Genauer gesagt mit einer Leberwurst in einer Tube, die ein Hund gefressen hat.

In der Zivilberufung am Landgericht geht es darum, dass die Klägerin und die Beklagte, die am Tag des Vorfalls noch miteinander befreundet waren, zusammen mit ihren beiden Hunden spazieren gingen.

Die Beklagte wollte ihrem Hund eine Belohnung geben und holte eine Leberwursttube aus ihrer Tasche. Die Tube fällt ihr runter, woraufhin der Hund der Klägerin sofort die ganze Tube auffrisst und deswegen zum Tierarzt musste.

Die Klägerin fordert nun Schadensersatz aus den Regelungen der Tierhalterhaftung wegen "Verwirklichung der Tiergefahr“.

Die erste Instanz hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht wird am Montag insbesondere die Klägerin umfassend anhören.