(ir) Am kommenden Montag, 4. April um 11:30 muss sich das
Ingolstädter Landgericht mit einer Wurst beschäftigen. Genauer gesagt mit einer
Leberwurst in einer Tube, die ein Hund gefressen hat.
In der
Zivilberufung am Landgericht geht es darum, dass die Klägerin und die Beklagte,
die am Tag des Vorfalls noch miteinander befreundet waren, zusammen mit ihren
beiden Hunden spazieren gingen.
Die Beklagte wollte ihrem Hund eine Belohnung geben und
holte eine Leberwursttube aus ihrer Tasche. Die Tube fällt ihr runter, woraufhin
der Hund der Klägerin sofort die ganze Tube auffrisst und deswegen zum Tierarzt
musste.
Die Klägerin fordert nun Schadensersatz aus den Regelungen der
Tierhalterhaftung wegen "Verwirklichung der Tiergefahr“.
Die erste
Instanz hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht wird am Montag insbesondere
die Klägerin umfassend anhören.