Anklageerhebung gegen Alt-OB Lehmann


 
Die große Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts hat jetzt zu prüfen, ob die Anklage zuzulassen ist. 

(ir) Wie die Ingolstädter Staatsanwaltschaft heute in einer Pressemitteilung erklärte, habe sie nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen nunmehr Anklage gegen Alfred Lehmann, den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in zwei Fällen, in einem Fall davon tateinheitlich begangen mit zwei Fällen der Untreue zur großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt erhoben.



Ihm liegt zur Last, sowohl beim Verkauf eines Objekts auf dem Areal der ehemaligen Pionierkaserne in den Jahren 2010/2011 als auch beim Verkauf von Flächen des vormaligen Altstadtkrankenhauses in den Jahren 2012/2013 als Verwaltungsratsvorsitzender der IFG Ingolstadt GmbH beziehungsweise als Verbandsvorsitzender des Krankhauszweckverbandes bei der Vergabe unter Verstoß gegen seine Dienstpflichten gehandelt und im Gegenzug vom Erwerber der Flächen jeweils wirtschaftliche Vorteile in insgesamt sechsstelliger Höhe durch den vergünstigten Erwerb von Wohnungen in den sanierten bzw. neugebauten Komplexen erhalten zu haben.

Nach den durchgeführten Ermittlungen besteht ferner der Verdacht, dass im letztgenannten Fall dem Krankenhauszweckverband durch die Vorgehensweise des Beschuldigten ein Schaden in niederen siebenstelligen Bereich entstanden ist. Wegen des spiegelbildlichen Vorwurfs der Bestechung und Beihilfe zur Untreue bzw. Bestechung wurde ebenfalls Anklage gegen jeweils einen verantwortlichen Vertreter der beiden Firmen, die die Flächen erworben hatten, erhoben.



Nunmehr wird die große Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt zu prüfen haben, ob die Anklage zuzulassen ist. Soweit die gleichzeitige Arbeit des Beschuldigten in städtischen Gremien und dessen Tätigkeit als Senior Advisor für ein Personalberatungsunternehmen Gegenstand der strafrechtlichen Überprüfung ist, dauert diese Prüfung bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt noch an.