Das Selfie-Ident-Verfahren macht es möglich.
(ir) Das Verfahren steht Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung.
„Das neue Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und bequem von zu Hause aus ihre Identifizierung nachzuholen. Sie müssen dafür nicht extra persönlich zur Arbeitsagentur kommen, sondern identifizieren sich ganz einfach per Handy oder Tablet. Damit sparen sie sich Zeit und Aufwand. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns dabei höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten“, erklärt Claudia Klaubert, Bereichsleiterin bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, erhalten ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit (BA). In Bayern werden die Briefe ab Freitag, 31. Juli 2020 versandt. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um Arbeitslosengeld zu beantragen. In der Zeit der Pandemie wird seit Mitte März auf die persönliche Vorsprache verzichtet.
Eine Arbeitslosmeldung ist momentan telefonisch oder auch online möglich. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Daher bietet die BA befristet bis zum Mittwoch, 30. September 2020 das neue „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an.
Das Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Arbeitsagenturen Leipzig und München. Im Laufe des Julis wird das Verfahren in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen.
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, entstehen ihnen keine Nachteile. Sie erhalten zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben beziehungsweise durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhält man weitere Informationen zum Verfahren.
Es muss kein gesonderter Termin in der Agentur für Arbeit wahrgenommen werden, der ausschließlich der Identitätsfeststellung dient.