Die Betreuungsstelle der Stadt Ingolstadt sieht im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe gemäß dem Betreuungsbehördengesetz im Stadtgebiet Ingolstadt einen weiteren Bedarf an berufsmäßig tätigen, rechtlichen Betreuern.
(ir) Die Berufsbetreuer werden im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe durch die Betreuungsstelle dem Gericht vorgeschlagen. Nach der richterlichen Betreuerbestellung unterliegen die Berufsbetreuer/-innen der Aufsicht durch das Gericht.
Das Aufgabengebiet als Berufsbetreuer umfasst die rechtliche Betreuung von volljährigen Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig besorgen können. Die rechtliche Betreuungsperson unterstützt und vertritt die betroffenen Personen bei der Erledigung deren rechtlicher Angelegenheiten. Die Betreuungsführung hat zum Wohle der Betroffenen unter Berücksichtigung deren Selbstbestimmungsrecht und Wünsche zu erfolgen.
Wer Berufsbetreuer werden möchte, muss die notwendige Fachlichkeit mitbringen, sich gerne sozial und persönlich engagieren und das Interesse für eine kontinuierliche auf Dauer angelegte, berufsmäßige Betreuungsführung im Rahmen der Selbstständigkeit (kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) zeigen.
• berufliche Qualifikationen: In besonderem Maße geeignet erscheinen Personen mit einer Ausbildung sowohl im sozialen als auch im wirtschaftlichen oder juristischen Berufsfeld
• praktische Erfahrungen mit den Zielgruppen
• rechtliche (insbesondere sozial- und betreuungsrechtliche) sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse
• organisatorisch-technische Voraussetzungen im Rahmen der Selbstständigkeit (zum Beispiel Büro, Erreichbarkeit, Mobilität, zeitliche Flexibilität)
• persönliche Eignung
• Fremdsprachenkenntnisse wünschenswert
• Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Interessierte Personen können sich melden beim Amt für Soziales – Betreuungsstelle – Herr Semmler unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-16 47 und per E-Mail an