Ergänzte Regelungen für den Theaterbesuch



Neues Testzentrum am Ingolstädter Stadttheater.

(ir) Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich Mittwoch, 12. Januar 2022 zu verlängern. Für den Theaterbesuch gilt weiterhin die 2G-plus-Regelung.



Allerdings gibt es Anpassungen, die ab seit Mittwoch, 15. Dezember in Kraft getreten sind: Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), hat auch ohne einen ergänzenden Test-Zugang zu Bereichen, die nach 2G-plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR). Diese Regelung greift ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung.



Außerdem eröffnet am Montag, 20. Dezember 2021 ein Schnelltestzentrum auf dem Busparkplatz hinter dem Stadttheater. Das Testzentrum ist von Montag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Theaterbesucher erhalten Vorrang, um die Wartezeit zu verkürzen.