Der Unternehmer erhält Bewährung, muss eine Geldauflage in vierstelliger Höhe an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen und das Klinikum bekommt einen fünfstelligen Betrag.
(ir) Wie die Ingolstädter Staatsanwaltschaft mitteilte, hat das Ingolstädter Amtsgericht gegen einen Unternehmer einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue erlassen, der inzwischen rechtskräftig geworden ist. Der Unternehmer wurde zu einer Freiheitstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Im Bewährungsbeschluss wurde ihm auferlegt, eine Geldauflage in vierstelliger Höhe an eine gemeinnützige Einrichtung in Ingolstadt zu zahlen. Weiterhin wurde im Strafbefehl die Einziehung des Vermögensvorteils in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrages, den der Unternehmer durch die Straftat erlangt hatte, zugunsten der Klinikum Ingolstadt GmbH angeordnet.
Im Strafbefehl wird dem Unternehmer zur Last gelegt, auf Veranlassung des ehemaligen Geschäftsführers der Klinikum Ingolstadt GmbH ermöglicht zu haben, dass ein Familienmitglied des ehemaligen Geschäftsführers über die Firma des Unternehmers bei der Gesundheitsakademie der Klinikum Ingolstadt GmbH beschäftigt wird. Als Gegenleistung für diese Bereitschaft hat der Unternehmer, ohne hierfür sonstige Leistungen zu erbringen, von der Klinikum Ingolstadt GmbH einen Betrag in mittlerer fünfstelliger Höhe erhalten. Dieser Betrag wurde im Strafbefehl eingezogen und wird an die Klinikum Ingolstadt GmbH im Rahmen der Strafvollstreckung ausbezahlt werden.
Die verhängte Freiheitsstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Unternehmer geständig war und die ihm zur Last gelegte Straftat eingeräumt hat, weiterhing die Initiative zur Straftat nicht von ihm, sondern vom ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Ingolstadt GmbH ausging und der Unternehmer zur Mitwirkung nur bereit war, da er befürchtete, ansonsten seine Geschäftsbeziehungen zur Klinikum Ingolstadt GmbH zu verlieren.